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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
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Wort-Erklärung. — Landmatz. — Fruchtmatz.

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Wort-Erklärung^).

Byfang — Weichbild; Bezirk um eine Burg oder Stadt.

Burgfrit -- hoher Thurm in einem Burggcbiet, zum Auslugen, znr Vertheidigungoder als Zufluchtsort bestimmt.

Drutzentag, Dreuzentag -- Feste von Weihnachten bis Dreikönigen.

eckercn, eggercn — die Eicheln sammeln zur Schweinemast.

Gebott und Verbott — Gesehgebnngsrecht.

Hyen, Hycmnnnen — vollberechtigte Genossen eines Hofes, namentlich solche, die untergeistlicher Schutzherrlichkeit standen.

Immunität — Freiheit von öffentlichen Lasten und von den gemeinen Gerichten.

Klockenslaig, Klockenklang — das Recht dazu war ein Zeichen der obersten Herrlichkeit.

kümmern, bekümmern — pfänden.

Landfrieden — Einigungen zur Bekämpfung von Raub, Diebstahl und Gewaltthütig-keiten zur Zeit des Faustrechts.

Manulehen — Lehen, das nur auf männliche Personen, während kduäa pronrisouusowohl an Männer wie Weiber übergehen konnte.

Mausus — Hufe (siehe unten Landmatz).

Pagameut, Peyemeut — Zahlung, Geld, Münze.

Salhof — Haupthof, von dem andere Nebenhöfe abhängig waren.

Saterstag — Samstag.

Schultheiß von sonlcl (äeditum) und Irsirrm (gnneslor), der Sachwalter des Hofes-herrn, der für letztere die Abgaben einzog.

Stock — Gefüngniß, gewöhnlich mit Futzblock zur Befestigung des Gefangenen; dahermeistens Stock und Fesselen (Besseren) verbunden.

Trockener Weinkanf (Vinioopiunr) — eine bei Abschlietzung von Verträgen üblicheGabe in Wein (nasser), später in Geld oder Früchten (trock. W.).

Wachszinspflichtige — Zinsleute der Stifter und Klöster, die an letztere einen jähr-lichen Zins in Wachs geben mutzten.

Wildbann — Jagdrccht.

Kandmasz

1 Mansus oder Hufe 30, 40, in Köln und Umgegend gewöhnlich 50 bis 60Morgen^). S. 361.

1 Morgen — 4 Viertel; 1 Viertel — 4 Pinten; 1 Pint — 9 Ruthen 6 Futz;1 Ruthe -- 16 Futz; 1 Futz --- 12 Zoll.

Truchtinalk.

s 4 Stimmer,

1 Malter Früchte — ^ 8 Faß,

^ 16 Viertel.

^ Nach Walter, Deutsche Rechtsgeschichte. — ^) Nach Eimen, Gesch. der Stadt Köln,I 512 ff. — 2) „Morgen", was man an einem Tage mit einem Joche bepflügen kann,daher auch Tagewerk genannt.