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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
Entstehung
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Schwadorf.

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Ernst Ferdinand Freiherr von Erlenkamp; 1760 Freifräulein AnnaErnestine von Erlenkamp. Dieselbe überträgt 1762 den 6. Juli durchSchenkung intor vivos ihrem Vetter Clemens August Freiherrn vonSchall zu Morenhoven, Herrn zu Schwadorf, Flerzheim, Niederdries rc.,kurfürstlicher Geheimrath und Amtmann zu Rheinbach, Linz und Alten-wied, sowie dessen Gemahlin Augnstine, Freifrau von Schall zu Moren-hoven, geborene Freiin von Schliderer zu Lachen, ihren Rittersitz zuSchwadorf mit Appertinentien nebst Möbeln und Effecten, vorbehaltlichder Leibzucht ^). 1788 besitzt den Rittersitz noch August Clemens Schall

von Bell, kölnischer Hofmarschall, Amtmann zu Rheinbach. Alsdannwurde derselbe verkauft an Arnold Spürk; von ihm ging er über anClemens Spürk, von dem ihn der jetzige Besitzer Karl Koch käuflicherwarb.

Mit Ausnahme des Burghauses und der dasselbe umgebenden Fisch-teiche sowie einem halben Morgen Weingarten zu Walberberg und einemhalben Morgen zu Badorf waren die Hofgebäude und Aecker 1650 ver-pachtet auf 12 Jahre zu 75 Malter Roggen, 18 Malter Weizen, 13Malter Gerste, 2 Malter Erbsen, 46 Malter Hafer, 1 Sümber Rüb-samen, 2 feiste Hämmel, 2 Schweine, 1 Kalb, 1 Pfund Pfeffer, 1 PfundGenfer (Ingwer), 18 Quart Butter, 18 Pfund Käse; wegen des Bungert

1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste; 1 Viertel Land mit Rüben zu besäen,

2 Stein Flachs. Zu Neujahr mutz der Pächter der Herrschaft ein ange-messenes Geschenk geben. An trockenem Weinkauf 70 Rthlr.

1771 verpachtet Clemens August von Schall an Eoerhard Spürkdas Gut für 500 Rthlr. p. 78 Albus, 50 Pfund Butter, um Osternein Lamm und Pfingsten ein Kalb.

An Erbpachten bezog der Eigenthümer der Burg 1781 zu Walber-berg 6 Sümmer 2 Viertel Weizen, zu Schwadorf 2 Sümmer 2 Viertel.Dagegen leistete derselbe jährlich 5 Malter 4 Viertel Korn an dasCapitel St. Severin, 9 Viertel an die Kirche zu Schwadorf und 6 Viertel2sts Faß an die Kirche von Walberberg.

Die Burg war kurmutpflichtig an das Stift St. Severin, dem siedie oben bezeichnet Abgabe als „Vogtshafer" liefern und für die vierScheffen Pfcnnigsgelder und Hühner entrichten mußte. 1760 entstandzwischen Freifräulein von Erlenkamp einerseits und dem Capitel St. Se-verin zu Köln als Inhaber der Unterherrlichkeit Schwadorf ein Rechts-streit, ob der neue Halbwinner auf der Burg, Clemens Schmitz, dem ge-nannten Capitel den Huldigungseid zu schwören verpflichtet und demvon dem Capitel abhängigen Gericht in pörsonalibns vt roalldns (persönlich

h Nach Acten im Besitze des Herrn Spürk.