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Kriel.
brüchen das durch seine außergewöhnlich schöne Farbenpracht hervor- zragende Material für einen alten Taufstein und für mehrere Säulender Altäre in der St. Gereonskirche genommen worden.
Das Dorf mit dem Krieler Hofe und angrenzenden, unten erwähntenlehnpflichtigen Gütern bildete eine Herrlichkeit, deren Grenzen indem bezüglichen Weisthnm *) genau beschrieben sind, und deren Erb-,Grund- und Gewaltherr das Stift St. Gereon war. Daher stand ^diesem zu: Gebot und Verbot, Glockenklang, Stock und Fang, sowieGericht über ungerechte Wege, Stege, Wasserflüsse, falsches Maß undGewicht, Metzerzug und Waffengeschrei. — Das Hofgericht wurde im15. Jahrhundert in den Umgang von St. Gereon verlegt und hießunter den Houben oder Houven (sud vitta). Die Kurmeden wurdenauf dem Gereonsdriesch präsentirt^). Mit dem Schrein des Gereons-gerichts, welcher für die im Gereonsacker gelegenen Grundstücke bestimmtwar, war der Krieler Schrein verbunden. In diesen gehörten jedochallein die im Krieler Felde gelegenen kurmutigen Güter.
Aus einer Bestätigungs-Urkunde des Erzbischofs Arnold II. von Kölnaus dem Jahre 1155 ist ersichtlich, daß das St. Gereonsstift bei demHofe Kriel zwei Mühlen, eine obere und eine untere, errichtet hatte.Die obere gab es gegen freies Mahlen seiner Früchte und gegen dieBerpflichtung in Pacht, daß der Müller den Bach von dessen Ausgangbis zur Mühle reinige. Die untere Mühle wurde einem gewissen Gisel-bert unter der Bedingung verliehen, daß die Reparaturen auf gemeinsameKosten geschehen und der Gewinn getheilt werde. Die Verleihung warerblich, jedoch sollte Giselbert und seine Erben jährlich 18 Denare anden Krieler Hof zahlen und die Belehnung von dem Propst von St.Gereon empfangen H. Die obere Mühle lag beim Hofe Deckstein. Ineinem aus dem ersten Decenuium des 13. Jahrhunderts stammendenMemorienbuche des Stifts St. Gereon steht unterm 17. August, demTodestage des Propstes Gottfried, dessen Beneficium mit 2 MalterWeizen von der Mühle in Deckstein verzeichnet st.
1219 bekunden Propst und Convent von St. Gereon, daß zwischendem Stift St. Gereon und dem Kloster Weiher ein Vergleich geschloffenworden, wonach letzteres jährlich von Ists Hufe des zum Stift St. Gereongehörigen Hofes zu Kriel 9 Schillinge und Ists Malter Hafer, 5 Hühnerund 15 Eier zahlen, dann aus dem Kloster eine Person stellen solle,nach deren Tode als Kurmede 18 Schilling zu leisten sind. Uebrigenssoll das genannte Kloster frei sein von jeder Beschwerung, Abgabe und
st Abgcdruckt bei v. Mcring, Geschichte der Burgen, I 141. -— st historisch-
geographisches Lexicon 8. V. Kriel. — st Lac., Urk., I 385. — st Lac , Archiv, III 11ö.