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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
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Estern.

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Vicarielkelle.

Wie bereits früher bemerkt, liehen die Pastoren von Effern ehemalsdie ihnen obliegenden Verpflichtungen in Stotzheim durch von ihnen be-soldete Kapläne ausüben, ebenso auch zeitweilig die Frühmesse in Efferndurch von auswärts für Sonn- und Festtage berufene Geistliche abhalten.Eine Vicariestelle fehlte bis 1860.

In diesem Jahre nun beantragte Pastor Kappenhagen wegen seinesvorgerückten Alters und bedeutender Zunahme der Pfarrgenossen dieAnstellung eines Vicars. Er erbot sich, zum Unterhalt desselben einenBeitrag aus dem Pfarrfonds zu leisten. Auf Antrag des Kirchenvor-standes beschloß der Gemeinderath von Effern am 26. September 1860,zu genanntem Zwecke jährlich 132 Thlr. durch Umlage zu beschaffen,das Gemeinderaths-Mitglied Otto Wilhelm Schmitz sagte einen jährlichenBeitrag von 46 Thlr. für die Zeit seines Lebens zu, und der Pfarrerübernahm es, für das am vorschriftsmäßigen Gehalte für einen Vicarnoch Fehlende und für Wohnung zu sorgen. Im Jahre 1864 vermachtendie Eheleute Otto Wilhelm Schmitz und Johanna Maria geb. Zilken,welche wir bereits als Geschenkgeber für den Neubau der Kirche erwähnthaben, der Kirche zu Effern nenn Morgen Land mit der Bestimmung,daß der Pachtertrag, abzüglich der Gebühren für vier Anniversarien,zum Vicariegehalt verwendet werden solle.

Zum ersten Vicar wurde ernannt:

Arnold Hohlmann aus Essen, geboren am 3. December 1833,zum Priester geweiht am 3. September 1860; seit 20. October 1860Vicar von Effern; seit 7. September 1865 Vicar zu Kohlscheid; ihmfolgte

Johann Leonard Lasen, geboren zu Tetz am 20. Mai 1831,Priester seit 3. September 1860, zum Vicar von Dattenfeld ernanntam 16. October 1860, nach Effern versetzt am 12. September 1865.

In Folge des sogenannten Sperrgesetzes erhielt der Vicar seit dem22. April 1875 die bis dahin aus der Communalkasse bezogenen 132Thlr. nicht mehr; und durch die Beschlagnahme der Dotalgüter war auchder Pfarrer nicht mehr in der Lage, wie bisher, 195 Thlr. zu leisten.So blieben für den Vicar nur 65 Thlr. fixes Einkommen aus den ge-nannten Pachterträgen übrig. Jedoch suchten die Pfarrgenossen ihm dasAbgehende durch freiwillige Beiträge edelmüthig zu ersetzen. Die Auf-hebung des Sperrgesetzes setzte den Vicar seit Januar 1879 wieder inseine frühern Rechte.