39. Ulrichs zweite Ordnung v. 3. Nov. 1536.
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Processum iudicialem oder Vltimos libros codicis vnd dergleichenlesen vnd vßlegen solle, Vnd diser Eacultet alle Doctores vndLegenten schuldig seien, sich zu yedertzeit in vnsern Hendelnvnd Sachen zurathen gebrachen zu lassen.
Zum fiinfften zwen Medicj ordenlich zum wenigsten vndtegliehen lesen vnd leeren, die Biecher zu verstand der kunst, vnddem gebrach dienstlich, liirnemlich Hippocratis vnd Galeni, mitbeliilff der griechischen sprach , die dann dise in iren schrilltengefiert haben, Dise sollen auch verbunden sein, die A poteckenzue Tüwingen vnd die andern im Land, sambt den besteltenArtzaten daselbs, doch die vßertlialb Tüwingen vf des hern Costenjärlichen ainsmals zu rechter zeit, alls im Monat Julio sampt-lich zu visitirn . vnd besehen, ob dieselbig mit materialibus auchsuusten mit geschickten dienern wol versorgt sey, darmit vß derApotecken den krancken nit mer nachteils, dan hilft' eruolge.Sie sollen auch darob sein, das alle arzney Simplex vnd Com-posita vmb ain gleichen phenning gesetzt vnd gegeben vnd dienottürfftigen nit zu hardt beschwerdt werden.
Item daß dise zwo Fakultet ir disputation auch vnd alsohalten, darmit jerlichen zu viermalen vffs wenigst in ainer yedenordenlich disputiert vnd dise zal in allweg vntzergentzte 1 beleih,vnd solle die Vniuersitet herinnen zu yederzeit vnd nach der sel-ben gelegenheit dise antzal der disputation auch zugemeren machthaben vnd darob sein, das einem yeden in den ordenlichen Di-sputationen der dryen obern Faeulteten Presidenten von der Vni-uersitet zu Verehrung zwen florin, einem Argumentanten aber vßden Docfcoribus vuder zwayen batzen nit gereicht vnd gegeben,vnd damit etwas lrachtbars mit guter muos gehandelt, Ertzögtensich dan der Argumentanten souil oder die matery so weitlöffig,das mans vor mittag nit füglich enden könnte, Alsdan sollenauch die Stund nach mittag zu voltzielinng angefangner dispu-tation genommen werden. Vnd auch mit offerirung der positionzehalten aller gestalt wie von den Theologis vermeldet.
Zum Sechßten ln artibus zulesen, für die so Baccalarijzuwerden begeru, Dialectica vffs verstendigst vnd geschicktestderglichen auch Rethorica, vnd sollen die nützlichsten Buecher
1 vollständig, Schmeller 2, 59.