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Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 1476 bis 1550
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38. Ulrichs Ordnung vom 30. .Tan. 1535.

werden, damit wann sie in acadeiniain geordnet vnd geschicktwerden, das sie dcster mer Frucht vnd nutz schaffen mögen.

Sie sollen auch, was inen für knrtzwyl zugelassen wirdt,dasselbig alles mit latinischer sprach Zureden vnd vßzusprechenmit Ernst angehalten werden. Man solle auch dise knaben allehalb Jar in irn Classibus examiniern, vnd nach iren Studijs oderKunst, von ain Claß in die ander ordnen, Vnd allweg die ge-schicktesten in die Academiam oder Purß schicken. Vnd vorallen Dingen Sollen die zu der Eer Gotes, zur Zucht vnd derßut gehalten werden. Sie sollen Ir Wonung, geliger vnd Tischin bemeltem Pedagogio haben, darzu dann ain fromer eerlicherBurger oder einer der hohen Schule verwandter bestelt werdenmag, der in das Pedagogium ziehe vnd den Tisch, wie dann bis-her in Pnrsis auch etwan bescliehen, vmb ain zimlichen plienninghalte. Ob aber sust vßwendig in der Statt ierndert 1 bey ainemvetter ainen Vorthail gehaben mag, das soll ime liiemit zuge-lassen sein. Doch das er so bald nach dem Essen vnd förder-lich sich widerumb in das Pedagogium verfiege. Vnd dise allsollen auch immatrieuliert vnd wie andere der Uniuersitet Glideryngelybt vnd zugethan sein.

Die d r i 11 schule genannt a c a d e m i a oder hohe schulesoll auß bewegenden treffenlichen vrsachen vnd nach gelegenheitdiser Zeit Nachuolgender gestalt gehalten vnd geordnet werden,ln diser wellend setzen vnd ordnen wir, das vsserhalb der dryobersten Faculteten in der Philosophy oder Artibus dryerleyLectiones sollen teglichs gehalten vnd gehalten werden communesproprim liberte et public®

Communes Lectiones, So die die Bacealaurei vnd Magistri werdenwollen, zuhören vnd zucomplieren verbunden sein sollen,

Officia Ciceronis hora 1.

Mathematica h. 2.

Propriae oder sonderliche lectiones für die so B acca 1 aurei wer-den wollen:

Principia dialectices ex Caesario Philippo oder andern der-glichen h. G.

Ivethorice h. 7.

1 irgendwo.