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bunden wärc. Meines Bedünkeus sind diese Vor-theile einerseits bedeutend übertrieben, andrerseitsdie mit ihnen entstehenden Uebel viel zu sehr über-sehen worden.
In Bezug auf den ersten Bortheil ist es klar,daß wenn man von öffentlichen Kar alteren mit min-derer Znrükhaltnng, man auch mit geringerer Be-achtung der Wahrheit von ihnen sprechen kann. Ineinem despotischen Land, wo Ketten der Lohn freierGesinnungen sind, mag die Namenlosigkeit einenothivendige Vorsichtmaßregel sein: was aber solltein unserem Land einen Schriftsteller über öffentlicheGegenstände von der rffcnen Sntlebignng seinerPflicht abschrekken? Bleiben seine Schriften inner-halb der Grenzlinie des Gesezzes, so hat er voneinem Namensbekentniß nichts zu fürchten; gehensie über das Gesez hinaus, so schüzt ihn die Anony-mität nicht. Ader würde der Name bekam, so könteman allerdings über öffentliche Männer nicht mitderselben Bitterkeit sprechen; man könte nicht sokopfüber und gleichgiltig gegen Wahrheit und Falsch-heit Anschuldigungen wiederholen und Gerüchte fort-pflanzen. Man scheut sich mehr, offen als verstektzu verleumden: man hatte daher, käme der Namemit in die Zeitung, keine Lust „Neuigkeits"-Stük-chen über Personen avzuführen, ohne sich zuvor vonderen Richtigkeit vergewissert zu haben; man fändekein Vergnügen darin, Tag für Tag Geschichtchen