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E konnte, für eine Beleidigung Genngthuung zu ge-den, so hätte sie mich auch zurückhalten müssen,§ solche zuzufügcn. Ich gestehe, daß die Sache einem! Engländer gegenüber, statt einem Franzosen, sich^ ganz anders würde gemacht haben, und dieß wegender verschiednen Ansicht vom Wesen und Bedeutungbei einem Engländer. Kein englischer Krämer hateinen Begriff von den lois ä'simcs; ein Schlagkann erwiedert oder mit Geld vergütet werden.
Aber in Frankreich würde weder das ,»Streichum Streich" noch eine Klage wegen thätlicher Be-leidigung bei einer so großen und unverzeihlichenKränkung so leicht Jemanden zufrieden stellen,wenn er nur einer über die Armseligkeit des bsspeuple erhabenen Klasse angehört. In allen Län-^ Lern gebietet die Höflichkeit, die Wurzel und das^ Mark der Ehre, daß man das allgemeine Volks-i gefühl zu Rathe ziehe. In England also hätte ich' zahlen müssen; in Frankreich mußte ich mich schlagen,s Wenn gesagt werten wollte: ein Franzose vonStand würde nicht ebenso sich einem Krämer gleich-gestellt haben, so erwiedre ich: jener würde cs auchnie zu der äußersten Beleidigung getrieben haben,für welche es nach der Denkweise des Letzter» keineandre Ausgleichung gab. Außerdem, wenn dieserEinwurf auch Stich hielte, ist ein Unterschied zwi-schen den Obliegenheiten eines Eingebornen und' eines Fremden. Wenn man die Vortheile eines! fremden Landes genießt, muß man sich doppelt
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