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um meine gesetzlichen Rechte. Das Schlimmste von Allem warohne Zweifel der Umstand, daß sie wußten, das Gesetz selbst werdedurch das Volk verwaltet; sie hätten daher nur wenig oder eigent-lich gar nichts von allen den Strafbcdrohungen zu fürchten, dieim Gesetz bestimmt waren, selbst wenn ich seiner Zeit zu letzteremmeine Zuflucht nahm. Schickte man zehn oder zwölf verschmitzteAgenten durch das Land, welche Lügen in Umlauf setzten und vorsowohl, als während der Gerichtsverhandlung die Countystadt be-suchten, um eine Partei auf die Beine zu bringen, die mehroder weniger unmittelbar, vielleicht unter Beihülfe der Unwahr-heiten und Vorurtheile aus einigen Zeitungsblättcrn, die Ge-müther der Geschworenen bearbeiteten, so mußte dies im kritischenAugenblicke eben so wirksam seyn, wie das Gesetz, der Zeugen-beweis und das Recht. Was die Richter und ihre amtliche Stel-lung betrifft, so haben sie unter dem Wirken dieses heillosenSystems meist ihre» Einfluß verloren und sind in der Verwaltungder Rechtspflege, handle sich nun um ein ni8i prins oder umein Commissionsgericht, fast als Nichts anzuschlagen. Dies sindtraurige Wahrheiten, und Jeder, der von der Theorie absieht,um auf den Kampfplatz der Praris herunterzusteigen, wird sich baldzu seinem Staunen und Schrecken von ihrer Unanfechtbarkeit über-zeugen, wenn er überhaupt ein ehrlicher Mann ist und einen unbe-stochcnen Sinn mit sich bringt. Ein Theil dieses unseligen Zustandsder Dinge ist eine Folge der legislativen Kesselflickern, welche eineder wohlthätigsten Maßnahmen des Gcmeinrechtö zerstörte, indemsie verbietet, daß die Richter die Verachtung strafen, wenn diesenicht in offenem Gerichtshöfe vorkömmt. Jetzt zieht namentlich diePresse von dieser Straflosigkeit Vortheil und übt einen Einflußauf die Entscheidung fast aller Proeeßfälle, welche für die Oeffent-lichkeit interessant gemacht werden können. Alles dies fühlt manrecht Wohl, und der Uebelthäter kümmert sich nur wenig um's Ge-setz, während nur für den Rechtliche» einige Gefahr vorhanden ist.