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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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Ich gestehe, daß die Nusschaalung des Joshua Brigham michin Betreff seines Spießgesellen ein wenig neugierig machte. Hefter,die Köchin, erhielt die Weisung, auch das andere Kindlein zu säu-bern, und die gute Person schickte sich wohlgemuth an, das Werkzu erfüllen. Aber man denke sich unser Erstaunen, als schon der

AntirenterS in die Gesetzgebung gegriffen Haien, um ihre Zwecke zu er-reichen. Männiglich weiß, daß die ConstitMion der vereinigten Staatenden einzelnen Staaten nicht gestattet, Gesetze zu erlassen, durch welchedie Verbindlichkeit von Contraklen geschwächt wird. Ohne diese Vor-sorge der Föderal-Constitution wäre eS wahrscheinlich der Macht derZahlen längst gelungen, unter einem bellen Geschrei von Ehre undFreiheit das Eigenthum der Wenjgen unter selbstgestellten Bedingungenan den großen Haufen zubringen! Dieses Gesetz übrigens hat stetsals unüberwindliches Hinderniß dagestanden, bis gegen die Mitte desneunzehnten Jahrhunderts hin die Welt mit folgendem denkwürdigenEntwurf beglückt wurde, durch welchen denen, »die eben Farmen habenwollen und haben müssen," zu Erreichung ihres Zwecks aller Vorschubgeleistet wird. Der Staat ist ermächtigt, das Gesetz über den Heim-fall statutarisch zu regeln. Es ist daher in der Gesetzgebung von Ncw-Uork der feierliche Antrag gestellt worden. besagtes HeimfallS-Statutsolle dahin abgeändert werden, daß die Pächter, wenn ein Grundherr,der auf seine» Güter» gewisse Pachtverhältnisse aufrecht hält, mit Todabgeht oder ein Heimfall casssrt ist gesetzmäßig sich an den Kanzlerwenden könne, damit sein Pachtgut in ein HHPothekarischeS umgewandeltund ihm zu eigen zugeschrieben werde, sobald er die Schuld bezahlthat. Mit andern Worte»: A. verleiht eine Farm für immer an B.,behält sich aber eine Grundrente unter der Klausel des Wiederein.trittS u. s. w. vor. B. wünscht nun das Gut eigen zu besitzen, istaber nicht geneigt, den von A. gestellten Preis zu zahlen. Die ver-einigten Staaten erklären, der Kontrakt dürfe nicht geschmälert werden;man kann sich also über den Charakter der Gesetzgebung von New--Dork ein Urtheil bilden, wenn man das vorerwähnte AbhülfSmittelin'S Auge faßt, welches das Gesetz der Föderal-Eonstiintio» umgehen soll.

Seit der Zeit, i» welcher Obiges geschrieben worden, ist das er-wähnte Gesetz wirklich bei der Ass-mblh durchgegangen, obschon es beidem Senate noch nickt angenommen wurde. Die Verfügung faßt allesvermiethcte Gruudeigenthnm i» sich, dessen Verträge auf mehr als ein-undzwanzig Jahre oder auf Lebensdauer lauten. D. H.