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dem sogenannten „Pferdschuppen"-Prozeß in Verbindung standen. —Wie ich höre, ist das Verfahren, welches diesen Namen führt, unteruns wohl bekannt und erstreckt sich nicht nur auf die Politik, sondernauch auf die Verwaltung der Gerechtigkeit. Ein regelrechter „Pferde-schupper" macht sich's zum Geschäft, die Wirthshäuser zu besuchen,wo er Geschworne finden kann, und läßt vor ihnen Winke über denGehalt von Prozeßsachen fallen, die, wie er weiß, auf dem Ka-lender stehen. Vielleicht weiß er es einzuleiten, daß er in ein Zim-mer mit sechs oder acht Betten kommt, wo möglicherweise eineroder auch zwei Geschworene in einem Bett beisammenliegen, undnun fängt er ganz ungezwungen über einen Prozeß zu spreche» an,bei welcher Gelegenheit er die eine Partie lobt, über die andereaber dunkle Winke fallen läßt, die ein Vorurthcil gegen siewecken müssen. Zugleich stellt er die Thatsachen nach seiner eige-nen Weise dar und streut seinen Samen aus, so daß er moralischüberzeugt seyn darf, er werde Wurzel fassen und Keime treiben.Diese ganze Zeit über unterhält er sich nicht mit einem Geschwo-renen — bet Leibe nicht; er übernimmt nur von vorneherein dasAmt des Richters und zergliedert den Zeugenbsweis, noch ehe erabgegeben ist — natürlich nur unter vier Augen und einem gutenFreund gegenüber. Allerdings ist ein Gesetz vorhanden, welchesderartige Umtriebe mit Strafe bedroht, und in gleicher Weise ver-hängt das Gesetz Bestrafung-über den Herausgeber einer Zeitung,welcher etwas veröffentlicht, was die Interessen prozeßführenderPartieen beeinträchtigen könnte. Im Auge des Gesetzes ist das„Pferdeschuppen" als eine schreiende Bosheit angesehen, welche aufeine Zerstörung fast aller guten Früchte im Jury-System abziele; abertrotz alledem bricht sich der „Geist der Institutionen" Bahn, undman mißachtet die erwähnten Verbote, wie auch die ewigen Grund-lagen des Rechts ebenso, als ob sie gar nicht vorhanden seyen,oder als ob ein freier Mann über dem Gesetz stehe. Er macht ja