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jeder Pächter zweimal eine besondere Kirche besuchen müsse, auf dieDauer von neuuundncuuzig Jahren vergabte! Nun ist es sonnen-klar, daß der Bürger, welcher der Eigenthümer vieler derartig ver-liehener Farmen ist, unter einer weit größeren Benachtheiligungleidet, als der Pächter einer einzelnen Farm, selbst wenn die Be-dingungen beschwerend find, und schon nach allgemeinen Grund-sätzen hätte der sragliche Grundbesitzer weit mehr Anspruch aufAbhülfe, sintemal ein Einzelner, über den viel ergeht, eher Mit-leid verdient, als Viele, von denen jeder nur wenig leidet. Waswürde wohl ein Gouverneur sagen, wenn der Grundbesitzer, den ichim Auge habe, mit seinen Beschwerden sich an die erecutive Gewaltwendete und die Erklärung vorbrächte, dieselbe Vertragsbedingungwelche seinen Vorgänger zu dem Irrthum veranlaßt habe, also seineMittel zu vergeuden, finde eine offene Mißachtung — die Farmen,Welche einen Werth von vielen tausend Dollars besäßen, sehennun fast ein Jahrhundert lang für blose Nominalrenten von denPächtern benützt worden — der wahre Eigenthümer des Landeshabe jetzt Gelegenheit, sein Besitzthnm Vortheilhaft zu verwen-den u. s. w.? Würde der Gouverneur in einem solchen Falle einenlegislativen Act in Vorschlag bringen? Würde die lange Dauereines solchen Vertrags ihn veranlassen, darauf anzutragen, daßfortan kein Pacht mehr für länger, als für fünf Jahre eingegan-gen werden könne? Würden die Grundbesitzer, welche ein Corps vonZusehens auf die Beine brächten, um die Pächter durch Plackereienzum Abtreten von ihren Farmen zu vermögen, Gegenstände desMitleids werden? — Und würde bei Anstiftung von Rebellion undRanbzügen, wenn sie von solcher Seite ausgingen, das Gesetzgleichfalls Jahre lang schlummern, bis etwa zwei oder drei Mord-thaten die öffentliche Entrüstung geweckt hätten? Mag diese Fragebeantworten wer kann; so viel ist übrigens gewiß, daß ich michals Grundbesitzer nicht gerne dem Hohn aussetzen möchte, der zu-verläßig auch nur eine öffentliche Beschwerde über derartige Benach-