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»ns, was ihm zustand," bemerkte Mr. Effingham mit gentlemani-scher Zurückhaltung ; „denn er mußte die damalige Lage seines Schiffesam besten kennen. UebrigenS kann es meiner Ansicht nach keinemvernünftigen Zweifel unterliegen, daß kein fremdes Kriegsschiff ineiner Zeit des tiefsten Friedens berechtigt ist, dieses Fahrzeug nacheinem Hafen zu führen, sobald es einmal in hoher See steht —und dies wird bei dem Montauk bald der Fall sehn, wenn es nichtetwa gar schon jetzt ist. Sollte sich'S also hier um einen Streithandeln, so kann dabei nur von Verhandlungen die Rede seyn,deren Ausgleichung durch die Gesandte» der beiden Nationen, nichtaber durch die untergeordneten Ofsiciere des einen oder des andernTheils bewerkstelligt werden kann. Jedenfalls steht der Montauk,sobald er die öffentliche Völkerstraße erreicht hat, unter der aus-schließlichen Gerichtsbarkeit deö Landes, dessen Flagge er gesetzlichführt."
„Vattell" versetzte der Kapitän mit einem beifälligen Kopf-nicken, indem er wieder die Asche seiner Cigarre abstieß.
Nun war John Effingham ein Mann von heftiger GemüthS-art — ein Ausdruck, der oft nur einen Mann von tief gewurzeltenVorurtheilen bezeichnet — und seine Erziehung fiel in eine umdreißig oder vierzig Jahre frühere Periode; das heißt, er wuchsunter dem Einflüsse der britischen Ansichten heran, die damals —wie leider zum Theil heute noch — gleich einem Alpe auf AmerikasNationalintereffen lasteten. Zwar war Mr. Effingham in jederHinsicht ein Zeitgenosse, ja sogar Schulkamerad seines Vetters;sie liebten sich wie Brüder, setzten in der Hauptsache das größteVertrauen auf einander und dachten in tausend Dingen gleich— aber dennoch konnten, sobald die englische Oberherrschaft inFrage kam, kaum ein paar Menschen einander unähnlicher seyn,als dies bei dem verwittweten Verwandten und dem unvermähltender Fall war.
Edward Effingham war ungemein rechtlich gesinnt, und da