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30 (1854) Der Bienenjäger, oder die Eichen-Lichtungen : Roman
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ueubaum gefunden und gefällt hatte und jetzt den Honig un-ter den Indianern vcrtheilte, konnte ihn seinem Nachdenken nichtentziehen.

Der große Gesammtrath sollte noch an demselben Tage ansdem Prairienkreise hier stattfinden, und Peter mußte durchausvor der Stunde, wo das Feuer angczüudct wurde, und die Häupt-linge zur Schlußbcrathung zusammen traten, über das Verfahren,welches er cinhalteu wollte, mit sich einig werden.

Mittlerweile hatte le Bourdon durch die Verkeilung des Ho-nigs nicht minder, wie durch die Art, wie er ihn gesunden, in derGunst derer, welche von seiner Freigebigkeit Nutzen zogen, bedeu-tende Fortschritte gemacht. Man sollte glauben, das Gefühl desMein und Dein" sei uns von der Natur eingcprägt, da die Men-schen in allen Verhältnissen klare und bestimmte Begriffe in Bezugauf dieses Recht zu hegen scheinen. Natürlich mag es, in dem stren-gen Sinuc des Wortes, wohl nicht sein, es ist aber ei» Recht, wel-ches mit denen, die uns die Natur eingcprägt hat, so eng verwebtist, daß cs von dem Eiuzeluweseu fast nicht getrennt werden kann.Gewiß hängt alle Civilisation davon ab, daß dieses Recht den ge-eigneten Schutz findet, denn wer würde mehr, als seine unmittel-baren Bedürfnisse uöthig machen, zu erwerben wünschen, wenn ersich dieses Erwerbs nicht erfreuen dürfte? Unter den amerikani-schen Wilden findet das Eigeuthumsrecht seine volle Anerkennung,die Jagdgründe, und gelegentlich auch der Boden, gehören demStamme, aber das Wigwam, und die Waffen, und die zum Ge-brauche, wie zum Verkaufe bestimmten Felle, oft auch die Pferdeund alle übrige bewegliche Habe gehören dem Einzelnen. DiesesRecht wird so heilig gehalten, daß nicht Einer von all' denen,welche umherstaudcn und le Bourdon seine» Baum fällen und denHouigvorrath zu Tag fördern sahen, auch nur daran dachte, dieHand nach dieser köstlichen Süßigkeit auszustreckeu, ehe deren recht-licher Eigcnthümer ihn dazu einlud. Diese Zurückhaltung, diese