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den Angriff der fraglichen Barbaren, welche anfänglich Kimmerierund jetzt nicht mit Unrecht Kimbern genannt wurden, gegen Italienursprünglich ausgegangen.
Indessen beruhen alle diese Annahmen mehr nur auf Vermu-thungen, als auf begründeten geschichtlichen Forschungen. Die Mengebetrug nach vielfachen Angaben nicht sowohl unter — als vielmehrüber der oben genannten Zahl. An Muth und Keckheit unwidersteh-lich, im Dreinschlagen, wenn eine Schlacht geliefert wurde, der Hef-tigkeit und Gewalt des Feuers ähnlich, rückten sie näher und näherheran. Niemand vermochte ihrem Anprall zu widerstehen; Alle, zudenen sie kamen, erschienen wie ein todtes Beutestück und wurden reinausgeplündert. Sogar viele und bedeutende römische Armeen undFeldherren^), welche man zum Schutze des jenseits der Alpen gelege-nen Galliens aufgestellt hatte, wurden schmählich hinweggefegt.
Und gerade diese zogen durch ihr schlechtes Benehmen im Kampfeden Sturm der Feinde gegen Rom herbei. Denn siegreich über alleGegner, auf welche sie stießen, und im Besitze ungeheurer Schätze, diesie erbeuteten, beschlossen sie, sich nirgends niederzulaffen, bis sie Romdem Erdboden gleichgemacht und Italien völlig verwüstet hätten.
Cap. 12.
Als die Römer dieß von vielen Seiten hörten, so wollten sieden MariuS abermals zur Feldherrnwürde berufen. In der Thal er-hielt er jetzt sein zweites Konsulat*) **). Zwar verbot das Gesetz,
*) Di« verlorenen Schlachten erfolgten
1) Bei Noreja an der illyrischen Gränie unter Consul En. PapiriuS Carbo lIS
v. Ehr.
2) In Gallien unter Conful M. Jun. Gilanus !M v. Ehr.
3) A»i Genfer fee unter Lonsnl LueiuS EaffiuS LonginuS gegen die mit
den Liinber» verbündeten Liguriner aus Heldetten 107 v. Ehr. LonginuSfiel.
4) Unter dem Legaten M. AureliuS Scaurui gegen die Etmbern lüS v. Ehr.
Ecauru! gefangen.
5) Unter Eonsul EnejuS Manitu« MartinuS und Proeonful O, ServiliuS Capto
los v. Ehr. Ein großes Heer vernichtet.^
Bor Ablauf der gesetzlichen lehn Zähre.