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2 (1889)
Entstehung
Seite
591
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Von Jlgen's Denkschrift über die afrikanische Kompagnie.

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das; andere indessen sich gebraucht, dennoch nie die Intention gehabtsolches gar zn abandvnnircn oder es an andere zu überlassen, wie diedeshalb von der scnegalischen Compagnie von Zeit zn Zeit geschehenepudliguo Ooolarakiou, die auch in öffentlichen Druck ausgangen, zeiget.

Bei einer solchen höchst unglücklichen Situation der Sachen wares wohl hohe Zeit ein Mittel zu erfinden, das; Sr. Königl. Maj. dochgleich wohl noch etwas, wie wenig es auch wäre, aus dieser Sache zngute kommen mögte; und gleich wie nun jedermann bisher der Meinunggewesen, daß mit niemand besser als mit der Holländischen West-IndischenCompagnie über dieses Werk gehandelt und derselben der noch übrigeRest davon gegen ein Stück Gold überlassen werden könnte, so hatteauch H. v. LlmnertMag'eu mit gedachter Compagnie deshalb schon einigeMonate her traetiret, aber fast wenig Neigung bei derselben verspüretsich dicscrwegen mit Sr. Königl. Maj. einznlassen. Diese Handlungwurde aber jetzo mit desto größerem Ernst pousoirst, weil aus den Fall,wann dieselbe nicht zum Schluß gekommen wäre, alles schlechterdingsverloren gewesen und S. Königl. Maj. nicht das geringste weiter davonwürden zu genießen gehabt haben.

Wie man sich aber endlich deshalb mit einander verglichen, daszeiget der darüber aufgerichtcte 1166688, welcher das einzige Stück ist, soS. Königl. Maj. nun seit fünf Jahren in dieser Sache allergndst. voll-ziehen wollen.

Die /Iota werden auch umbständliche Nachricht geben, warumb manso wenig wegen der Summe, so die West-Indische Compagnie Sr. Königl.Maj. zahlen muß und als auch sonst in andern Punkten keine bessereOouilitionos bedingen können, und scheinet es gewiß etwas ouriou808 undextraorckinairso zu sein, daß man die Herren Holländer, welche sonst mitdem Geldhergeben nicht die laoil68t6 zu sein pflegen, gleichwohl durchallerhand Borstellung so treuherzig machen können, daß sie Sr. königl.Maj. vor ein Paar verfallene llortou, welche zwar diesen Namen führen,aber sonst weder La8tion6n noch Ickanguirung' haben, und welche schonin anderer ?ui88aueeu Händen sein, und welche llortou S. Königl. Maj.den Holländern nicht liefern und traciirou, noch ihnen vaouam P08868-mouoiu davon schaffen können, auch Sich deshalb nicht zu der geringstenIRiotiou obligiren wollen, dennoch 8000 8p6oi68-Ouoat6uZ anderer dar-neben gefallenen kleinen vouo6ur8 zu geschweigen baar ansgezahlet. In

* von Ilgen irrt hier. Der wahre Kaufpreis in Gelde betrug nach dem Ver-trage vvm 18. Dezember 1717 6000 Dukaten. Hierzu traten noch 1200 Dukaten alsErlös einer von der Westindischen Kompagnie überdem bewilligten sogenannten allenAktie ihrer Gesellschaft. (2. die vorhergehende Urk. Nr. 193.) Die weiteren 800 Du-