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2 (1889)
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586
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Nr. 194.

was möglich angewandt, auch umb deshalb Lntisldotion vor Sr. Königl.Maj. zu erlangen.

In Frankreich aber könnte dicserwegcn des Krieges halber nichtsgeschehen.

Man hat ferner, umb die Sorten in Jllrion zu ommorviron, aucheinige Effeeten von dar zu ziehen, absonderliche Schiffe und zwar innnnis 1705, 1706, 1707 ausgerüstet und dahin gesandt, und weil die-selbe insgesambt von den Franzosen, mit welchen S. Königliche Majestätdamalen im Kriege waren, weggenvmmen worden, so hat man zwar vondenen auf crmelten Norton etwa noch vorhandenen Effeeten nichts anherobringen können; cs sind aber dennoch in den folgenden Jahren 1708,1710 und 1711 mit llntorioopors einige Vivres und andere Nothwen-digkeitcn nach solchen Sorten transportiret, auch die hiezu angewandteKosten ans der Compagnie hin und wieder mnhsamlich zusammen ge-suchten Effecten, ohne daß man die königl. (Lassen damit ollnrglrot, ge-nommen worden, wodurch man dann zum wenigsten so viel erhalten,daß ged. Norton und 6oinptoirs annoch vor S. Königl. Maj. eonserviretworden, da sie sonsten und wann man diese Illuoonution nicht genommenhätte, inSgcsammt wären verloren gewesen, wiewohl es auch mit derMeinung des höchstsel. Königs, welcher allemal dieses Marinewerk con-serviret und selbiges kcineswegcs destrnirt haben wollen, keineswcgeswürde übereingekommen sein, wann alle Effecten aus denen Norton untrenweggezogen worden, weilen dadurch ip8o tnoto das ganze Werk nvthwendighätte zerfallen, auch die Norton und llo§on ohne alle dafür zu erwartendeErsetzung völlig verloren gehen müssen. Damit aber doch S. Königl.Mas. in das völlige Eigenthnm ermelter Norton und alles dessen, wassonst zu dieser Compagnie einigergestalt gehöret, wieder gesetzet, auch derInteressenten und iLotionwten etwa daran noch machende Illustsimiononauf einer lognlo Art und wie es bei andern See-Illnssanoon brüuchlichin totuin aboliret, auch S. Königl. Maj. dadurch desto mehr in denStand gesetzet werden mögten, von dieser Compagnie bei der damalhauptsächlich anscheinenden iLppnreni? zum Frieden frei und ungehindertzu disponiren.

So ist man endlich J.o. 1711 zu der bekannten Ooolnrution ge-schritten und dadurch die Compagnie mit allem, was guoeunguo nourinodazu gehöret, Sr. Königl. Maj. in totuni wieder zngeeignct worden. Eswürde auch wenig geholfen haben, wanngleich diese Dvolnrntion eher ge-schehen wäre; denn obgleich selbige bis iLo. 1711 ansgesetzet worden, sohat doch der höchstsel. König inzwischen durch die dem Rath Lanilerunter der Illreotion des scl. Frh. von Loinnettnu crtheilte obangeregtc