284 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VII. Kap. IX.
dem Verluste einer Hand und alles Vermögens ge-ahndet werden. Jeder Mann und jede Frau, welcheohne Waffen angetroffen werden, fallen in die Strafedes kirchlichen Bannes, mit Ausnahme der Knaben, wel-chen die Bewachung der Zelte übertragen worden ist, sowie der Kranken. Wer zurückwcicht, wenn er vermittelstder Sturmleitern, oder der Kriegsschiffe und andererFahrzeuge die Mauer der belagerten Stadt ersteigensoll, verliert eine Hand und sein Vermögen. SobaldDamiette erobert worden ist, soll jeder Kreuzfahrer dieBeute, welche er findet, in drey oder sechs dazu ange-wiesene Häuser bringen, und wer irgend etwas veruntreut,wird mit dem Verluste einer Hand und feines Antheilüan der Beute bestraft. Diejenigen, welche dazu werdenaufgefordert werden, sollen durch einen Eid sich verbind-lich machen, an allen Uebertretern dieses Befehls ohneUnterschied die angedrohte Strafe zu vollziehen "Dieser Befehl endigte sich mit den Worten: „Und wirwollen im Namen des Herrn und der heiligen JungfrauMaria wider die Stadt stürmen, und mit Gottes Hülfesie erobern;" worauf alles Volk antwortete: „also ge-schehe es-")."
Der Cardinal Pelagius aber erwartete nicht die Aus-führung der Anordnungen, über welche die weltlichenObersten des Heers mit einander übcreingckommcn waren,sondern in der Besorgnis;, daß der Sultan von Aegyptendurch neue Truppen die sehr verringerte waffenfähigeMannschaft verstärken möchte, entwarf er insgeheim einenandern Plan, welchen er nur einigen seiner Geistlichen
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