XXXV
Inhalt.
Christen, S. 471. Der Graf Wilhelm von Sardanah fleht -den König Balduin um Hülfe an. Dieser ist auf einem Zug,um den Grafen Pontius zu seiner Pflicht zurückzubringcn.Eid, den Wilhelm von seinen Leuten nimmt, 472. Balduinversöhnt sich mit Pontius, und zieht nach Antiochien. Erverzichtet auf Sardanah; Jlgazi wird krank, und laßt sichnach Halcb bringen, Togthekin und Dalak kehren in ihreHeimath zurück, 47Z. Jlgazi stirbt, seine Machd wird ge-theilt. Auch die Christen entlassen ihre Lchenmänner, 474.Das heilige Kreuz, welches so siegreich gewesen, wird nachJerusalem zurüekgcbracht. Balaks Macht furchtbarer. Jos/cclin und sein Neffe Galeran mit 60 Rittern fallen in seineGewalt, 47;. Der König Balduin wird durch die Bürgergezwungen sich von der belagerten Stadt Bales zurückzuziehn,er zwingt die Burg Bira zur Unterwerfung. Waffenstillstandmit dem Fürsten Dedreddaulah von Halcb, Balduin führtdie Kreuzritter gegen Balak, dieser zieht sich zurück, stelltaber dem König nach, 476. Balduin überfallen und gefan-gen. Balak nimmt Haleb ein, und vertilgt die Herrschaftder Nachkommen Rodvans über Halcb, 477. Dalak nimmtAlbara im Sturm, Joscclin entkömmt aus der Gefangen-schaft, König Balduin gleichfalls und bemächtigt sich der Burg,wo eine der liebsten Gemahlinnen Balaks mit großen Schätzenwar, 478. Art, wie diese Befrcyung ausgeführt seyn soll.Balduin bringt sich aber durch unzcitige Behauptung der Burgum diese Vorthcile, 479. Wie Joscelin entkömmt, 480.46i. Er bietet die Christen zur Defreyung des Königs Bal-duin auf, 482. Zu spät, Balak erobert die Burg Chortbcrt,und straft unter grausamen Martern die, welche dem Königegeholfen. Die Christen verwüsten das Land um Haleb, 48z.Das heilige Kreuz abermals nach Jerusalem zurückgebracht.Der Kadi von Haleb laßt aus Rache die Sakristeien dreyerchristlichen Kirchen in Haleb zerstören. Joscclln und Alanvon Acsareb führen den Krieg glücklich fort; sie zerstreuendas vor Ezaz vereinte Heer des Aksonkor, Balak und desAthabck Togthekin. Timurtasch, Sohn des Jlgazi, Vetter
Ct,r.
» 22 .
2. Ctzr.
II2Z.
I. Ehr.
LI24.