Inhaltsverzeichnis.
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
Dritter Abschnitt.
Schuldrecht.
Erstes Kapitel.
Schuldverhältnisse überhaupt.
Erster Titel.
Bau der Sehuldverhältnisse.
§ 17-!. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Schuld
rechts .
I. Älteres deutsches Recht (1). Ursprünglicher Zustand (2).Fortbildung im deutschen Mittelalter (3). Umbildung im Stadt-recht (3). Hindernisse der vollen Ausgestaltung auf nationaler
Grundlage (4). 1
II. Entwicklung seit der Rezeption (4). Sieg des römischenObligationenrechtes (4). Fortwirken des germanischen Rechts (5).
Der usus modernus und die grofsen Gesetzbücher (5). Einflufs desHandelsrechts (6). Sonstige Spezialgesetzgebung(6). Der germanischeEinschlag im gemeinen Schuldrecht des B.G.B. (6). 4
III. Heutiges Recht (6). Reichs- und Landesrecht (7). Aufgabe
des „deutschen Privatrechts“ (7). 6
§ 17-1. Schuld und Haftung . 8
1. Älteres deutsches Recht (8). Die Unterscheidung von Schuldund Haftung überhaupt und im germanischen Recht insbesondere (8).
1. Schuld (9). Der Begriff der Schuld (9). Seine Zweiseitigkeit;Schuldner- und Gläubigerschuld (10). Leistensollen und Bekommen-sollen als Schuldinhalt (11). Das Sollen als Rechtsverhältnis (11).
Im rechtlichen Sollen erschöpft sich die Schuld (12). 2. Haftung(13).Begriff (13). Zugiiffsmacht und Gehundensein für Schuld alsInhalt der Haftungsverhältnisse (13). Haftung kraft Unterwerfungunter Verbandsgewalt (13). Deliktische Haftung kraft Friedlosig-keit (14). Selbständige Haftungsverhältnisse kraft rechtsgeschäft-licher Haftungsübernahme (15). Differenzierung der Haftungs-arten (16). a. Persönliche Haftung (16). Leibliche Verstrickung (16).Die Geiselschaft (17). Die Bürgschaft in Gestalt der Leibbürgschaftals ideelle Vergeiselung (17). Treugelübde (18). Bürgschaft für eigneund fremde Schuld (18). Gerichtliche Personalexekution (18).Schuldknechtschaft (19). Schuldhaft (19). b. Vermögenshaftung (20).Wesen (20). Rechtsgeschäftlicher Einsatz des Vermögens für
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