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Inhaltsverzeichnis.
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Subjektive Rechte auf Teilnahme am Gemeingebrauch (24). Wesendieser Rechte (25). Inhalt (25). Schutz (26). Vorzugsrechte imGemeingebrauch (27). Anliegervorteile (28). Öffentliche Sachenim Gemeingebrauch aller Staatsgenossen (29). Öffentliche Sachenim kommunalen Gemeingebrauch (31). Öffentliche Sachen inkirchlichem Gemeingebrauch (32). Iürclistuhlsreckte(33). Begräbnis-rechte (34). Befriedete Sachen (34). II. Verkehrsunfähige Sachen(34). Der menschliche Körper, insbesondere der Leichnam (35).
III. Herrenlose Sachen (37). 1. Rechtsunfähige Sachen (37).
2. Rechtsfähige Sachen in Niemandes Eigentum (38).19
§ 103. Einzelsachen. I. Körperliche Einzelsachen (38). II. Körper-liche Sachteile als Gegenstände des Sachenrechts (39). 1. Bis-heriges Recht (40). a. Gebäude (40). b. Bodenerzeugnisse (40).c. Stockwerkseigentum (41). 2. Heutiges deutsches Recht (42).
a. Wesentliche Bestandteile (43). b. Nichtwesentliche Bestandteile(44). III. Rechtlich verselbständigte Bestandteile (45). 1. Sachen,die zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück ver-bunden oder einem Gebäude eingefügt sind (45). 2. Gebäude undandere Werke, die in Ausübung eines Rechts mit einem Grundstückverbunden sind (46). IV. Unkörperliche Einzelsachen (47). Bruch-teile (47). Liegeuschaftliche Gerechtigkeiten (48). Rechtsgegen-stände (48). V. Unkörperliche Sachteile (48).38
§ 104. Gesamtsachen. I. Überhaupt (49). Gesamtsachen im germani-schen Recht (49). Die ältere romanistische Theorie (50). NeuereLehren (51). Heutiges Recht (51). II. Körperliche Gesamtsachen (52).
Fälle (53). Die körperliche Gesamtsache als einheitliches Rechts-objekt (53). Die zugehörigen Einzelsachen als besondere Rechts-objekte (55). III. Unkörperliche Gesamtsachen (56). Das Ver-mögen (56). Die Sondervermögen (57). Fälle (57). Verschiedenheitender einzelnen Arten von Sondervermögen (59). Hinsichtlich derBildung (59). Hinsichtlich der Festigkeit des Bestandes (60).Hinsichtlich des Mafses der rechtlichen Geschlossenheit (61).Einfluß personenrechtlicher Verhältnisse (61). Keine eigeneRechtssubjektivität (62). Eigenartige Erscheinungen, die im Begriffder unkörperlichen Gesamtsache wurzeln (63). Die unkörperlicheGesamtsache als einheitliches Rechtsobjekt (63). Sachlierrschafts-recht am Ganzen (64). Anteile am Ganzen (64). Rechtsnachfolgein das Recht am Ganzen (65). Einbeziehung der Schulden in denBegriff der Vermögenseinheit (66). Haftungsverhältnisse (67).Schuldensonderung (68). Schuldübergang (69). Die Bestand-teile der unkörperliehen Gesamtsache als selbständige Rechts-objekte (70).49
§ 105. Hauptsache und Zubehör. I. Überhaupt (70). Der Pertinenz-begriff im älteren deutschen Recht (71). Seine heutige Bedeutung(72). II. Begründung (72). 1. Herstellung einer gehörigen tat-sächlichen Verbindung (72). 2. Erhebung zur rechtlichen Ver-bindung durch menschliches Handeln (73). Erforderliche Ver-
(Die in Klammer beigefügten Ziffern bedeuten die Seitenzahlen.)