n Nächste Ursachen des ZOjähr. Kriegs. 401
I theiligen Anschlag und bat die Generalstaaten um Beistand,si Als er hörte, daß der Pfalzgraf gegen die bestehenden Ver-trage den Versuch gemacht hatte sich Jülichs zu bemächtigen,
, versuchte er Düsseldorf wegzunchmen, was aber bei der Wach-samkeit der Bürger mißlang. Von beiden Seiten wurde nunthatig gerüstet, jeder suchte sich so vieler festen Platze alsmöglich zu versichern, und der berühmte Spinola rückte ausden spanischen Niederlanden mit einem Heere zur UnterstützungPfalz-Neuburgs, Moritz von Dramen für Brandenburg indie jülichschen Lander ein. Spinola war schneller als die Hol-länder und bemächtigte sich ausser anderen Plätzen besondersWesels, Moritz dagegen nahm Emmerich, Rees und, unter-stützt durch siebentausend Mann, welche ihm der KurprinzGeorg Wilhelm zusührte, noch einige andere Festungen ein.
Dabei vermieden es Spanier und Niederländer, welche bei-derseits nur als Helfer der besitzenden Fürsten handelten, miteinander handgemein zu werden, sodaß eigentlich kein Kriegzwischen beiden war, keine Feindseligkeiten verübt wurden, son-dern jeder sich nur bemühete für seinen Schützling soviel alsmöglich einzunehmen.
j Sowohl Brandenburg als Neuburg mussten einsehn, daßä sie dadurch nicht nur ganz abhängig von ihren Bundesgenos-^ sen wurden, sondern daß deren Heere zugleich das Land aus-! saugten; daher verglichen sie sich zu Xanten, die gemeinschaft- 12. Nov.liche Regierung aufzuhebcn und die gesammtcn Länder bis 1014zur endlichen Entscheidung vorläufig zu theilcn, wonach Kleve,
Mark, Ravensberg und Ravenstein unter Brandenburg, Jü-lich und Berg unter Neuburg stehen sollten. Spinola wei-^ gerte sich jetzt Wesel zu räumen, weshalb auch die Niederlän-! der in den von ihnen besetzten Plätzen blieben, und so konntel der Lheilungsvcrtrag nicht vollzogen werden. Im folgenden! Jahre bemächtigten sich der Kurprinz der Grafschaft Mark, 1615die Niederländer Ravensbergs, und sie und die Spanier be-hielten ihre Besatzungen in den von ihnen eingenommenenPlätzen, während die beiden sogenannten besitzenden Fürsten,dem dortmunder Vertrage gemäß, gemeinschaftlich das gc-I sammte Land regierten'), bis der Ablauf des zwölfjährigen
I 1) kousset Instoir«; <Is lg. succsssion etc. j>. 92
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