502 Buch VI, Zweites Hauptstück.
mann in Halle noch Mitglieder der Universität, deren Ruf sieaufrecht erhielten, wobei es freilich für diejenigen, welche sichdurch ein günstiges Unterkommen im Auslande aus ihrer be-drängten Lage hätten reisten können, sehr drückend war, daßsie der König nur schwer oder auch wohl gar nicht entließ, jasogar bei schwerer Ahndung verbot eine fremde Vocation anzu-nehmen oder gar wegzugehen, weswegen die ganze Universitätverantwortlich sein sollte'). Sie wurden noch verpflichtet,öffentlich unentgeltliche Vorträge zu halten, ihnen dazu (im I.1735) 4 Locale angewiesen, den Ungehorsamen Strafe gedro-het, und weil die Studenten diese wahrscheinlich nicht immermit Sorgfalt gehaltenen Vorlesungen nicht hören wollten, sowurden die dazu gezwungen, welche Freitische hatten, denenzugleich das Honorar der Privatvorlesungen erlassen werdenmusste'). Der Besuch der Universität litt, ausser durch dieschon oben angeführten Gewaltthätigkeiten der Officiere des inHalle liegenden Regiments, besonders noch durch die Verban-nung Wolfs.
In mancher Hinsicht ging es der Universität Frankfurt nochübeler. Obgleich der König als Kronprinz (1706) das Rectoratderselben übernommen hatte, so behandelte er sie dennoch sehrgeringschätzend. Er nöthigte sie (1718), den dasigen Reitstallund die damit verbundene Ritterakademie zu unterhalten, auchdem Stallmeister 200 Thaler jährlicher Besoldung aus denUniversitätsgeldern zu zahlen, nahm ihr (1719) durch Ca-binetsbefehl 1000 Thaler und (1721) noch 1325 Thaler,also 2325 Thaler jährlicher Einkünfte, welche sie demwissenschaftlichen Sinne des großen Kurfürsten verdankte,endlich auch die Brannteweinbrennereigerechtigkeit auf demCarthaus und den Bier- und Branntweinverlag auf derSchleuse bei Writzen, die Befreiung vom neuen Bier- unddem Kriegsmalzgelde, welches Alles die Universität von altenZeiten her besessen ^). Kurfürst Johann Georg hatte für Frei-
1) Die Verfügung in Arnolds Historie der kinigsbergischen Uni-versität Thl. I. Beilage Nr. 63.
2) Hofbauer S. 181.
3) Hausen Gesch. der Universität und Stadt Frankfurt a. d. OderE. 58 ff.