-->D 228
zu begegnen, und dankten ihm nur mit stummer Freund-lichkeit, wenn er unter den Schloßfenstern vorübergingund herauf grüßte.
18.
Freiheit.
Acht Tage nachher erschien für die Gefangenen ein sehrglücklicher, doppelt glücklicher Tag. Es wurden in denMorgenstunden drei Räuber eingebracht, die eine nachihnen ausgesandte Streifwache in der Nacht aufgegriffenhatte. Es waren dieselben, die den ehrlichen Wernerdrei Wochen zuvor seines Rockes beraubten. Einer derRaubgesellen trug ihn noch auf dem Leibe, und bei Un-tersuchung ihrer Habseligkcitcn fand man auch WernersPaß. Er und die Scinigen wurden dem Gesindel unterdie Augen gestellt, und es gestand, diese Leute an dervon ihnen bezeichnet«»: Waldstelle angefallen und denMann entkleidet zu haben.
Kaum war die Wahrheit seiner Aussage von dieserSeite bewiesen, so brachte die Post ein Schreiben desMagistrats, in dessen Stadtgebiete Werner vormals an-sässig gewesen war. Er hatte wirklich dort die Geschäfteeines Thierarztcs und Roßhändlers betrieben, und bei sei-ner Abreise einen Paß nach Sachsen erhalten, der, inAbschrift beigelegt, mit dem bei den Räubern gefundenenWort für Wort übereinstimmte. So war denn der Ge-fangene vollkommen gcrcchtfcrtigct, und kein weiteres Hin-derniß vorhanden, ihn wieder in Freiheit zu setzen.
Das geschah auch sogleich. Der Amtmann gab ihmdie zur Verwahrung erhaltenen zweihundert Louisd'or zu-rück, erließ ihm alle Gerichtskosten, händigte ihm den Paß,
Langbein'S sämmtt. Schr. XI. Bd. 15