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einen und ein Marienbild ans der andern Seite. Jenes fall sie zurGeduld und Armuth, dieses zur Beobachtung der Demuth undKeuschheit ermuntern. Sic bleibt am Eingänge stehen, währendder Bischof einen Ring weiht, und ihr denselben an den Fingersteckt. Sodann liest der Bischof eine heilige Messe. Bei dem Offer-torium entrichtet die Postulantin ihr Opfer, kehrt dann wieder anihren Platz zurück, bis der Bischof nach Einweihung des Ordens-kleidcS zwei Priester absendet, sie abzuholen. Barfuß tritt sie jetztvor ilm, zieht an einer Ecke des Altars ihre weltlichen Kleider ausund behält nur einen Rock an. Der Bischof kleidet sie nut demOrdensgewand, und fährt, nachdem er ihr den Schleier angelegthat, mit der Messe fort, wendet sich nach der Stelle, wo die Braut-paare gewöhnlich eingesegnet werden, um, setzt hier die Krone unterGebet auf ihr Haupt und beschließt alsdann die heil. Messe. Am Endederselben wirft sich die geistliche Braut vor dem Bischöfe auf dieErde und bleibt liegen, während jener die Litanei absingt, erhebtsich alsdann, um das Abendmahl zu empfangen. Indessen habenvier Klosterfrauen die in das Kloster führende Thüre geöffnet, tretenmit einer Bahre herein, und tragen auf dieser, von dem Bischöfebegleitet, die Braut in'S Kloster.
Im Kloster selbst muß sich stets ein offenes Grab befinden, zudem sich die Aebtissin und ihre Nonnen täglich nach der Terz bege-ben, und die Aebtissin wirft alsdann etwas Erde hinein; amEingänge der Kirche steht ein Sarg, um Alle, welche sich hier cin-finden, daran zu erinnern, daß sie einst sterben müssen. Endlichverlangt die Ordensregel nichts Unmögliches; das Fasten ist weislichcingetheilt und die Armuth so beschränkt, daß daS Kloster stets soviel besitzt, um ein Jahr lang mit den Lebensmitteln ansrcichen zukönnen. Auch hat diese Regel mit der deS heiligen Augustin großeAchnlichkcil, was zu der Meinung Veranlassung gab, cS sei dieserKirchenlehrer vom Orden als Gesetzgeber angenommen worden; alleindie Regel besteht aus Statuten, die der heiligen Birgitta cigen-thümlich sind. Alle Klöster dieses Ordens sind den Diöecsanbischöfenuntergeben, und um neue zu errichten, bedarf cS einer ausdrück-lichen Erlaubniß des Papstcö.
Eesch. der Mönchsorden. I.
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