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1 (1845)
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Andererseits wurden die Redemptoristen von Bischcnberg imElsaß vor das Jnstrnktionsgcricht von Schlcttstadt geladen und pro-tcstirtcn mit einer eben so großen Energie gegen ein Urthcil desPräfekten, das mit der Auslosung ihrer Gesellschaft drohte. Ter

nein Bischöfe ab. Als französischer Bürger dagegen bin ich berechtigt, freizn leben, mich zn kleide», wie ich will, bei Tag aber Nacht anszngehen undnach Hause zn kommen. Ansäßig aber und steuerpflichtig, bin ich weder einBettler, noch ein Vagabund, und das Ansehen meines Standes muß mirSchutz und Hilfe gewähren, weit entfernt, daß man mich arreliren könnte.

Blutige und schreckcnsvolle Gesetze wurden zwar ehedem gegen katho-lische Priester gegeben und vollstreckt; allein diese Gesetze, welche die Huma-nität und jede gesunde Vernunft mißbilligten, waren schon lange in Verfallund Vergessenheit gerathen, beoor sie noch die Charte oom 1.1814 in ihrem6. Artikel förmlich abschaffte; und die neue Verfassung wollte gewiß dienatürlichste und unschuldigste Freiheit, das gemeinschaftliche Leben in derZurückgezogenheit und das Gebet, nicht beschränken.

Der königliche Hof von Air hat den Plackereien, welche einige BeamteCarls X. gegen meine Genossen und mich erregten, Gerechtigkeit willfahrenlassen, und ein Soldat hat gewiß nicht die Vollmacht, unser Recht an per-sönliche Freiheit nnr so geradezu ungültig zn machen.

Wir haben ferner ans unser Gewissen das Gelübde der Demuth undArmuth abgelegt, leben von Händearbeit und den milden Gaben, die wirauf die ausdrückliche Aufforderung, einiger frommer Personen in ihrer Woh-nung abholen; das Geld aber verachten wir und nie kommt eines in unsereHände. Und gerade hierin, Herr Snbpräfect, widerspricht viel-leicht unser Verein den Sitten und dem Geiste unserer Zeit.Wir sind unser nenn, und zwei von uns sind bereits über 60 Jahre alt.Unser Verein ist aber auch offenbar nicht so gefährlich, als die vom Julius,Oktober und Deeember, und wenn man es dem Ministerium zu einem Todes-»erbrechen anrechnete, daß es während eines Aufstandes Paris belagerte undder Gewalt wiederum Gewalt entgegensetzte, hat denn ei» bloßer General-Lieutenant das Recht, die Last eines solchen Belagerungszustandes ans un-sere Wohnung zn walzen, und Waffengewalt gegen Männer zu gebrauchen,die so wehrlos sind, daß ihr Name zum Sprichworts geworden ist?

Mit der Verzichtleistnng auf die Welt habe ich weder den Rechte»noch den Gestnnnngen eines französischen Bürgers abgeschwore i. Alle aberhaben die Verpflichtung, sich gegen eine gesetzwidrige Unterdrückung zn vcr-theidigen, und sollte die Gewalt, wie es bereits geschehen, noch ein Malsich Eingriffe gegen meine Freiheit erlauben, so würde ich laut und öffent-lich, wie es im Sinne unserer Verfassung gelegen ist, die Hilfe der Gesetzeund der Obrigkeit in Anspruch nehmen. Ich wende mich deßwegen an Sie,Herr Snbpräfect, und ihr hoher Ruf in der Handhabung der Gerechtigkeitgewährt mir den sichern Trost, Sie werden Ihren Schutz und Beistand, denSie jedem ehrenwerthen Bürger schuldig sind, auch mir nicht verweigern.

Soubiran."