Druckschrift 
1 (1828)
Entstehung
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D i n a a n g.

Jacobi 5, 16. Des Gerechten Gebeth vermag viel, wenn cs

ernstlich ist.

(§o zeuget der Apostel Jacobus, nachdem er die Für»bitte der Gläubigen für einander empfohlen hatte.

Er beschreibt mit diesen Worten die große Kraft und denherrlichen Nutzen eines gläubigen und ernstlichen Gebeths,das nie vergeblich ist, sondern viel vermag und ausrichtet.Denn das ist die Freudigkeit die wir haben zu Gott, daß,so wir etwas bitten nach seinem Willen, so erhört er uns,wenn es auch nicht gleich sichtbar wird.

Zweierlei wird aber in dem wichtigen und tröstlichenAusspruch Jacobi zur gewünschten Auswirkung des Gebethserfordert, nämlich erstens daß der Bether ein gerechterund zweitens daß sein Gebeth ernstlich sey. Der GottlosenOpfer, sagt die Schrift, ist dem Herrn ein Greuel, aber derFrommen Gebeth ist ihm angenehm. Er thut, was die Got»tesfürchtigen begehren, und höret ihr Schreien. Das Gebethdes Gerechten, sagt daher Jacobus, vermag viel- Ge»rechte sind diejenigen, die durch den Glaubeit der Gerech»tigkeit Christi theilhastig und in derselben vor Gott gerechtworden sind, die sich aber auch in der Kraft des Glaubenseines gerechten und gottseligen Lebens befleißigen und da»durch ihren Glauben als ächt und lebendig beweisen. IhrePersonen sind vor Gott angenehm in Christo und ihr Ge»beth ist es auch, wenn es nicht lau und andachtslos, sondernernstlich ist, das ist, wenn es von ihnen unter der Bewir»kung des h. Geistes, mit Ernst, Andacht, Herzlichkeit undInbrunst vor Gott gebracht wird.

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