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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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mit dem Ruhm treuer, wenn auch nicht immer staatsweiser, Ver-waltung des öffentlichen Vermögens, und unbestechlicher Liebe derGerechtigkeit, in so weit diese, bei Unkunde oder Willkür derRichter, stattfinden konnte. Dieselben Männer, oft ans denselbenFamilien, waren fast überall Regenten, Gesetzgeber und Richterzugleich; Strafgesetzbücher fast nirgends vorhanden; Straf- undZuchtanstalten nur an wenigen Orten; der Gebrauch der Tortur,milder oder härter, noch bei vielen Gerichten.

Selbst für die Sicherheit eines zwischen übermächtigen Nach-barn leichtgefährdetcn Daseins sah man nur unvollkommene oderkeine Maßregeln getroffen. Zürich, Bern, Luzern und einige derandern Aristokratien zeigten zwar gefüllte Zeughäuser vor; aberließen die kriegerische Jugend des Landes ungeübt in der Waffen-kunst, und wagten kaum, ihr Waffen auzuvcrtrancn. Seit densechs Schlachten des Schwabcnkrieges und der ruhmvollen Nieder-lage bei Marignan, hatte man, im Schatten erfochtener Lorbeer»,die Verwandlungen der europäischen Kriegskunst wenig beachtet.

Als der Sturz der französischen Bourbonen, und die langeFolge von Kriegen, die Gestalt des Weltthcils am Ende des acht-zehnten Jahrhunderts veränderte, ließ sich die Eidgenossenschaft,ihrer Schwäche sich bewußt, lieber Mißhandlung und Ungerechtig-keit von den Machthabern zu Paris gefallen, als daß sie sich zurStärke ihres Bundes ermannt hätte, durch Freisprechung ihrer ^murrenden Nntcrthanen, und durch theilweise Aufopferung ihrerOrtssouveränctätcn, zur Begründung einer mächtiger» Bundes-regierung. Rom ward nicht durch seine Comitien bedeutsam undbewahrt, sondern durch seine Konsuln; und nicht durch seine Scnats-beschlüsse, sondern durch Diktaturen oft vom Untergang errettet.

Man wagte es in jenen verhängnißvolien Tagen nicht, sich imrechten Augenblick dem Wider Frankreich ankämpfendcn Europaoffen anzuschließen, sondern nur dessen Sache heimlich zu beför-