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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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und Worms nicht als freien, vierten Bund in sich aufnehmcn,sondern entweder als Untcrthanen, oder gar nicht besitzen.

Während Frankreich, Oesterreich, alle Staaten des Wclttheilsihre Formen veredelt und durch Znsammcnleitung der vom altenLehenwcsen gethciltcn Volkskräfte verstärkt hatten, blieb nur dieeidgenössische Verfassung planlos, wie sie entstanden war. Dieehemaligen Herzoge von Oesterreich, dann Inhaber mehrerer Kö-nigskronen, zitterten vor keinem Tage von Morgarten und Sempachmehr. Richelien's blutdürstige Staatsklngheit hatte den Bour-bonenthron mit unbeschränkter Gewalt bewaffnet. Die Grenzenbeider Reiche umklammerten darauf in weiten Halbbögen das Landder Schweizer. Diese aber verharrten, wie sie waren; das Gefühlihrer Schwäche und gemeinsamen Gefahr konnte sic nicht erman-nen, sich, zn Schutz und Trutz, fester an einander zu gliedern,sondern konnte ihre Politik nur zu jener feigen GeschmeidigkeitNiederdrücken, mit welcher man zweien Herren zn dienen Pstegt.Bloß durch die Nebenbuhlerschaft beider vorhanden, ohne Stimmein der europäischen Staatcnfamilie, beschränkte sich die Thatkraftdieser kleinen zersplitterten Regierungen auf vereinzelte Verbesse-rungen im Innern der engen Gebiete, und die kleinlichen Zwistevon Kanton zu Kanton.

Die Eidgenossenschaft stand zuletzt in der Mitte des verwan-delten Welttheils einsam da; doch merkwürdig, oder ehrwürdig,wie eine Ruine fremder Zeit. Die Nnmuth oder majestätischeWildheit ihrer Thäler und Eisberge, im Einklang mit der Sitten-einfalt und furchtlosen Biederkeit der Einwohner, entzückte undbegeisterte die Reisenden für sie; der Zauber der Dichtkunst ver-einte sich mit den romantischen Sagen der Vorwelt, die alte Hei-mat der Tellen, Hallwylc und von der Flne, oder die neue derHaller, Johannes Müller und Pestalozzi zu verherrlichen. WieWard die Freiheit des Heldcnlandes gepriesen, während anderthalb