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am Schluß des Kapitels eine besondere Sitzung abgehalten wurde. Siebetraf den bisherigen Landkomthur von Franken Friedrich Karl Freiherrvon Ehb, der mit diesem Amte seit dem Jahre 1748 bekleidet war').Früherhin nämlich hatte ein Komthur dieser Ballei sich theils durchLieferung bestimmter Naturalien aus seiner Komthurei, theils voneinem ihm zukommenden mäßigen Gelddeputat in seinen Bedürfnissenunterhalten müssen. Dieses letztere war nach und nach bis zu1000 Gulden gestiegen. Der genannte Landkomthur glaubte nunaber in dieser Anordnung die Quelle vieler Mißbräuche und dervon mehren Komthuren vernächlässigten wirthschastlichen Verwaltungzu finden, die er in manchen Komthureien bemerkt hatte. Er trafdaher, ohne weitere Anfrage beim Hochmeister oder dem General-Kapitel, die Einrichtung, daß ein Komthur außer seinem Komthur-deputat statt der bisherigen Naturalien-Lieferung die Hälfte desganzen Komthurei-Ertrags zu seinem Unterhalt erhalten solle. DerLandkomthur mochte allerdings wohl meinen, auf diese Weise amleichtesten eine bessere Verwaltung der Komthureien erwirken zukönnen, da ja bei jeder Verbesserung zugleich immer auch das In-teresse des Komthurs mit im Spiel war.
Davon aber abgesehen, daß diese völlig willkührliche Anordnungmit der Verfassung des Ordens durchaus im Widerspruch standund es gar nicht in eines Landkomthurs Befugniß lag, eine so tiefeingreifende Umgestaltung der Verwaltungs-Verhältnisse in seinerBallei geltend zu machen , traten bald überall die verderblichstenFolgen hervor. In einer Komthurei von etwa 12,000 Gulden Ein-künfte mußten davon zuerst alle nothwendigen Administrations-Aus-gaben und was die Erhaltung des Hauses in seinem Aeußern undInnern kostete, im Betrag von 4000 Gulden bestritten werden.Von den noch übrigen 8000 Gulden kam dem Komthur zuvörderstdie Hälfte und dann von den noch übrigen 4000 sein Komthur-deputat von 1000 Gulden zu. Der auf der Komthurei liegendeBallei-Anschlag betrug ungefähr 1500 Gulden. Sonach verblieb
sein Vermögen testamentarisch verfügen zu dürfen u. s. w. — Sehr vollständigbefinden sich die Verhandlungen dieses am 10. October 1764 geschlossenen Ka-pitels im Reichs-Archiv zu Stuttgart.
') Er war im I. 1730 in den Orden getreten.
') Man findet auch die Angabe, daß der Streit des Landkomthurs mitseinen Rathsgebietigern durch die Aufführung großer Gebäude und dadurch ver-ursachte außerordentliche Ausgaben veranlaßt sei.