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1 (1857)
Entstehung
Seite
440
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standes des Ordens zum Kampfe gegen die Türken zu versichernund so kam es damals in der Sache zu keiner Entscheidung').

Zwei Jahre später brachte der König von neuem den Plan zurSprache, in den Donau-Gegenden zwischen Ungarn, Servien undder Walachei eine Anzahl fester Burgen zur Schutzwehr gegen die jTürken einer dorthin verpflanzten Kolonie von Deutschen Ordens-rittern zu übergeben; er erließ daher an den Hochmeister abermalsdie Aufforderung, ihm eine Anzahl Ritterbrüdcr mit den nöthigenHandwerksleuten zuzusendeu^). Dieser konnte jetzt nicht umhin,einige Ordensbrüder zu diesem Zweck auszurüstcn. Die Kolonie,nun wirklich auch gegründet, konnte jedoch nie zu besonderem Ge-deihen gelangen, da sie schon nach einigen Jahren im Kampfe mitden Türken einen bedeutenden Verlust erlitten zu haben scheint fl.

Noch ungleich wichtiger war es für den Orden, daß KönigSigismund ihn gegen die Anfechtungen und Befehdungen in Schutznahm, welche jener besonders in den Main-Gegenden zu erleiden hatte;denn er sprach es öffentlich aus: „Weil wir betrachtet haben, daßder Deutsche Orden von manchen Leuten fast (vielfältig) angefochten,bekriegt und beschädigt wird, so ist es wohl billig und eine Noth-durft, daß Wir denselben als ein Herr, Vogt, Schützer und Schir- ,mer des Ordens mit besonder» und königlichen Gnaden bewahren, 'weil wir davon von dem allmächtigen Gott und seiner lieben MutterMaria, um deren Ehren derselbe gestiftet ist, nicht kleinen Lohn zuerwerben hoffen." Er erließ daher im Jahre 1429 ein Edict, woriner aus besonderer Gnade jeden Komthur zu Frankfurt zugleich auch !zum Erb-Burgmann zu Friedberg und Gelnhausen erhob, „dergestalt,daß er Erb-Burgmannsrecht und Freiung haben solle in aller Maaße,wie andere Erb-Burgmanne in denselben Burgen gesessen von Rechtund Gewohnheit wegen, doch unbeschadet den andern Burgmannenund Einwohnern an den genannten Enden gesessen und sonst jeder-mann an seinen Rechten. Kein Fürst, Graf oder sonst jemand sollesich erlauben, die Komthnre zu Frankfurt an diesen ihren Begnadi-

') Vgl. darüber bas Nähere bei Voigt VII. 502. 503-'9 Schreiben des Königs Sigismund an den Hochmeister, dat. am T. Dio-nysii 1129.

') Das Nähere Voigt VII. 534. 535. Schon im I. 1434 klagte Clausvon Rcdwitz über den trostlosen Zustand der Colonie; allein der Hochmeisterversagt ihm allen Beistand.