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1 (1857)
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Der Komthur zu Nürnberg thut im Jahre 1432 an den RiilaHermann von Frendenberg gewisse Güter aus und dieser gelobt ichHand und Mund, des Ordens Schaden überall zu warnen, sch»,Frommen zu werben, stets die Zinsen, Käse und Hühner nach dkiZinsbuches Ausweis zu rechter Zeit zu entrichten, auch jedes Ichvon seinetwegen das Baudiug zu beschicken und alles, was in de»Gütern und unter den Leuten vorfällt, den Komthur durch Anstrezentscheiden zu lassen').

Der Umfang und die ländliche Beschaffenheit der Besitzung»,der Komthureieu waren je nach der Lage der Balleien sehr verschie-den; bald war ihr Besitzthum größer, bald kleiner; hier bestand kSmehr oder auch ausschließlich in Ackerland und Wiesewachs, >min den Balleien Sachsen, Hessen und Westphalen, dort in Ackerlandund Weingärten, wie zum Shell in Thüringen und vorzüglich inder Ballei Koblenz, anderwärts meist nur in Weingärten und Wein-bergen, wie in der Ballei an der Etsch und zum Theil auch inOesterreich ^). Wie in jenen mehr die Viehzucht neben Getreidebau,so herrschte in diesen mehr der Weinbau vor; der Ackerbau dagegenstand hin und wieder so zurück, daß bei manchen Ordenshäuser«kaum davon die Rede ist. Wir finden in einem Visitationsberichleaus dem Jahre 1383, daß man damals das gestimmte Ackerland inden Balleien des Deutschmeisters (doch wie es scheint mit Ausschlußder verpachteten Güter und Höfe) mit 155 Pflügen, im Jahre IDdagegen nur noch mit 123 Pflügen bebaute. Die Größe des zneinem Ordenshause oder zu einer Pfarre gehörigen Ackerlandes wucknämlich nach Pflügen berechnet. In der Ballei Thüringen (freilichimmer eine der ärmsten) hatte das Komthurhaus Zwetzen bei Jeusnur 2 Pflüge, Altenburg 3, Schicken 2, Reichenbach nur einen PflugDas Ackerland der Pfarren betrug in der Regel nur einen und imLei wenigen 2 Pflüge. Man bebaute daher in dieser Ballei >>»Jahre 1448 das gesammte Ackerland mit nur 24 Pflügen. Dabei

Verpachtung s. Matthias Koch Beiträge zur Gesch. des Deutschen OrdBiu Tirol, im Archiv zur Kunde Oesterr. Geschichtsquelleu I. 68.

') Orig.-Urk. vom I. 1432 im Arch. zu Nürnberg.

') Merkwürdig ist, daß wir iu der Oesterreichischeu Ballei, bei den Häuser«iu Steiermark und Kärnten Zinsleute finden, die mit dem Slavischen Nam«„Suppane" bezeichnet sind. Sie leisten ihren Zins an die Ordenshäuser baldin Wein, bald geben sic sür das sogenannte Bergrecht Geldzins, bald auch ei«Getreidezins.