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dürfnisse zu ihrer Unterstützung zu vertheilen. Die Verwendung MVerbesserung der Wirtschaft ward den Landkomthuren überlasse,,h
Die Oberaufsicht über die Wirtschaftsführung in einer Bchjwar, wie sich von selbst versteht, Amtspflicht des Laudkomthurs; ihmlag es ob, mit dem Komthur eines Hauses zu berathcn und zu K-stiminen, wie dessen Wirtschaft am zweckmäßigsten geführt, verändertund verbessert werden könne, wie der Ertrag der Güter zu vermeh-ren oder Mängel und Gebrechen abzustellen seien. Die Ausfühmzseiner Anordnungen war Sache des Komthurs.
Die Bewirtschaftung der zu einem Ordenshause gehörigenGüter galt für eins der wichtigsten Amtsgeschäfte des darauf sitzen-den Komthurs. Der Güterbesitz eines Hauses hatte oft eine schbedeutende Ausdehnung. Der Komthur zu Nürnberg z. B. zähltein vier Aemtern und in der Nähe der Stadt nicht weniger als NDörfer und so nach Verhältnis; auch andere Häuser. In den mnäheren Bereiche des Ordenshauses liegenden Besitzungen, die ve»da aus leicht bewirtschaftet werden konnten, leitete der Kointhmdie Bewirtschaftung immer selbst, wobei ihm, wie erwähnt, aucheinzelne Conventsbrüder mit behülflich waren. Die für tägliche Be-aufsichtigung vom Komthurhause zu entfernt liegenden Besitzungen,Höfe oder zuweilen Aemter genannt, wurden besonders bewirthschchtet. Sie bildeten die Vorwerke des Hauptgutes der KointhurelDie Bewirtschaftung eines solchen Hofes ward oft einem damssitzenden Ordensritter übertragen, der die sämmtlichen
') Bei der Vertheilung der Summe erhielten die zur Kammer des Deutjch-meisters gehörigen Ordeushäuser 16,400 Gulden (worüber er auch einen
Ballei Elsaß 20,000, die Ballei Frauken 17,000, die Ballei Marburg Adie Ballei Sachsen 2000, die Ballei Lothringen 1500 Gulden. Der Deutsch-meister mußte versprechen, dem Hochmeister von jedem Landkomthnr einen g»wversiegelten Brief einzuhändigen. Vergl. über die Urkunde Voigt a.a.L.VI. 486.
Die im Archiv zu Nürnberg vorhandenen Salbücher aus den I.1390, 1440 und 1443 thcilen die Besitzungen in die Aemter: 1) das ans d«Gebirge mit 13 Dörfern; 2) das Amt Paßpanr mit 24; 3) das Amt zu EW-bach mit der Stadt und 18 Dörfern und 4) das Amt zu Ulsenbach mit ADörfern; dazu noch die Güter um Nürnberg mit 12 Dörfern, lieber den all-sehnlichen Güterbesitz des Hauses Sterzing in Tirol vgl- Matthias Koch«-a. O. S. 58.