834
sondern die Balleien bisweilen bereisenden Bevollmächtigten. Auchhatten die Landkomthure von selbst schon die Verpflichtung, demHochmeister von Zeit zn Zeit Berichte über den Zustand ihrer Bal-leten einzusenden.
Wie geschieden in aller Hinsicht von den übrigen diese vierBalleien dastanden, zeigt unter andern auch die Verordnung, daßkein Landkonithur derselben ohne des Hochmeisters Vorwissen undEinwilligung einem Ordensbeamten oder Ordensbruder erlaube»durfte, in eine unter dem Deutschmeister stehende Ballei überzutretc».Desgleichen mußte dieser beim Hochmeister zuvor die Erlanbuißnachsuchen, wenn ein Ordensritter ans einer seiner Balleien in ein«hochmeisterliche Ballei ausgenommen sein wollte.
Schon seit dem Anfänge des loten Jahrhunderts aber begannder Wohlstand dieser Balleien immer tiefer zu sinken. Der schwereSchlag, den der Orden in Preußen in der unglücklichen Schlachtbei Tannenberg erlitt, hatte auch ans diese Balleien seine traurigeRückwirkung. Wie die drückende Finanznoth, in welche durch sieder Hochmeister gerieth, ihn im Jahre 1418 nöthigte, alle Amtleutedes Ordens außerordentlich zu beschützen, so mußte er auch seineKaimner-Ballcien mit einem solchen Schosse belegen, daß ihm jederOrdensbruder, mit Ausnahme der Beamten, bei strengem GehorsamAlles, was er an Geld, Silber oder Gold besitze, einliefern mußte;nur etwa drei Mark sollte jeder für sich noch behalten dürfen. Wi-versetze sich einer der Ordensbrüder, schrieb der Meister dein Koin-thur zn Koblenz, so solle man einen solchen nach Preußen senden,wo man ernstlich mit ihm reden werde.
Dazu kam, daß bald darauf und besonders seit der Mitte deeIbten Jahrhunderts, ungeachtet der häufigen Visitationen, die Klagenüber die schlechte Verwaltung dieser Balleien sich immer mehr Mis-ten. Der Hauptgrund davon lag in dem Mangel der zur Verwal-tung tauglichen Beamten. Ein Bevollmächtigter des Hochmeisters,der Komthur zn Mewe Hans von Remchingen, der im Jahre 11ä6die Balleien in Deutschland bereisen mußte, berichtet darüber: dieKammer-Balleien müßten nothweudig mit andern Landkomthnreii be-stellt werden, wenn sie nicht ganz zu Grunde gehen sollte». Aberdie Sache sei höchst schwierig. Die Ballei Botzen betreffend habeer zwar die Vollmacht gehabt, in den dortigen Aemtern nach Befin-den zu des Ordens Nutzen Beamte ein - und abznsetzen. Mein esseien keine tüchtigen Ritterbrüder zur Hand und man habe die Ämter