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1 (1857)
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Dietrich von Clee bewohnte das Haus aber nur ein Jahr biszu seinem Ausscheiden vom Meisteramte. Seinem Nachfolger Wal-ther von Cronberg, der nun zugleich die Würde des Administratorsdes Hochmeisterthnms in Preußen bekleidete, ward es auf sein Ge-such an die Gebietiger in Franken zuerst wiederum auf acht Jahreund zudem noch wegen bedeutender Ausgaben im Meisteramte aufzwölf Jahre eine außerordentliche Zusteuer von 600 Gulden jährlichzugestanden'), und noch war diese Frist nicht vorüber, als ihm seinWohnsitz zu Mergentheim noch auf zehn Jahre verlängert wurde,wie er denn auch in der Gruft der dortigen Ordenskirche seine ewigeRuhe fandH. Dieselbige Zusteuer ward zwar auch seinem Nach-folger, dem Meister Wolfgang Schuzbar genannt Milchling ausRücksicht der so sehr beschrankten Einkünfte und der außerordent-lichen Lasten des Meisteramtes im Kapitel zu Speier 1545 undzwar auf fünfzehn Jahre zu Theil, allein doch mit dein ausdrücklichenVorbehalt, „die Sache dürfe nie zur Schuldigkeit erwachsen und essollten der Ballei Franken ihre Rechte und Ansprüche an das Hausauch fortan unverkürzt bleiben." Das Kapitel beschloß demnach:Sollte nach Ablauf dieser Frist das Haus der Ballei wieder zufal-len, so wollten die Landkomthure aller Balleieu sich Vorbehalten, fürden standesmäßigen Unterhalt des Meisters nach der Lage der Um-stände alle mögliche Sorge zu tragen^). Dennoch gelang es dem-selbigen Meister, weil auch im Jahre 1558 die Lage der Dingeimmer noch die nämliche war, die damals im Groß-Kapitel zuFrankfurt versammelten Gebietiger dahin zu gewinnen, daß man ihmden Besitz und die Einkünfte des Hauses zu Mergentheim auf seineLebenszeit zugestand H, und so geschah es auch in der folgendenZeit, obgleich zuweilen der Wohnsitz des Deutschmeisters nochwechselte.

Hatte der Deutschmeister seinen Wohnsitz bezogen, so war eseine seiner ersten Pflichten, dem jedesmal vom Hochmeister wieder-holten Befehle nachzukommen, sich über den gesammten Zustand und

') l-re^sr IV. 62. Urk., dat. im gemeinen Gespräche zu MergentheimFreit. S. Thomä 1526.

h laexsr V. 1534. Vs IV a.1 I. 345.

') laexvr IV. 79. Kapitel-Schluß zu Speier, dat. Mittwoch nach Ju-bilate 1545.

") IV. 95. Verhandlungen des Groß-Kapitels zu Frankfurt, dat,

Freitag nach Martini 1558.