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1 (1857)
Entstehung
Seite
109
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Zweites Kapitel.

Die Verwaltungsbeamten.

i.

Die Kornthure.

^ur Aufsicht und Leitung der Verwaltung des Güterbesitzes, derden Ordenshäusern einer Ballei, wie gesagt ist, in sehr verschiedenemUmfange zugehörte, war in jedem eigentlichen Conventshause einVerwaltungsbeamte durchs Ordensgesetz angeordnet, zu dessen Amts-pflichten theils die Feststellung und Aufrechterhaltung der im Ordens-hause und seinem Convente zu beobachtenden Haus- und Lebensord-nung, wie das Gesetz sie vorschrieb, theils die Führung der gesumm-ten Verwaltung des dem Hanse zugewiesenen Gesammt-Eigenthumssowohl an Fahrniß wie an Liegenschaften gehörten. Betrachten wirihn hier zunächst in dieser letztern amtlichen Wirksamkeit undStellung.

Während der ersten Hälfte des 13ten Jahrhunderts finden wirdiese Haus- und Bezirksbeamte abwechselnd Präceptore oder Kom-thure genannt'). Die letztere Benennung, schon im Morgenlandegebräuchlich"), ward erst seit der Mitte dieses Jahrhunderts die vor-herrschende. Wie bekannt, ist die Deutsche Benennung Komenthur

') Bei 6uäen. ill. 1099, IV. nr. 4 findet sich unter mehren Komthurenauch fester Reinriens lVIaxister äs ^Iäenkui'§; er kann nur Konithur gewesenfim, obgleich die Benennung Llagister auffallend ist. Auch in Italien war dieBezeichnung xraseszetor gewöhnlich. äasAsr I. 23. 30. Vs IV a I II. 12.

') Vitrine'. Illeestr. II. 932 erklärt die Benennung 6oer»neiiäator: I>Ä-troz Ililitiss saeras, Larieeeieis Lima inferentes, wittere soleliLiet eineritos in