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Diese Tabelle wurde 1817 aufgestellt, als sich derStaatsrath zum erstenmal versammelte und die Finanz-reform in Berathung nahm, so der Finanzminister Grafvon Bülow auf Befehl des Königs entworfen hatte. - -
Es war leicht vorauszusehen, daß 10 Provinzen,welche jetzt zum erstenmal in ein gemeinschaftliches Steuer-system treten sollten, sehr ungleich in ihrer bisherigen Be-steuerung waren, da die Hälfte von ihnen zu sechs ver-schiedenen Staaten gehört hatten. Nämlich zu Polen, zuSachsen, zu Westphalen, zu Frankreich, zu Berg und zuHessen-Darmsiadt. Da nun der gesammte Betrag derEinnahme nur auf 42 Millionen stieg, die Ausgabe aber,wie damals schon bekannt war, auf 48 bis so Millionen,so wußte man, daß ein Deficit von 6 oder 8 Millionenvorhanden sey, so durch den neuen Finanzplan mußte ge-deckt werden. Es war nun natürlich, daß man zuerstdiejenigen Provinzen heranzog, welche zu wenig bezahl-ten, und um dieses zu erfahren, so wurde das obige Tä-felchen aufgestellt.
Man hatte nun die Wahl, entweder gleich jeder Pro-vinz nach dem Verhältnisse von der Dichtigkeit ihrer Be-völkerung ihre Steuerquote zuzuwcisen, und so eine allge-meine Reichsmatrikel gleich, von Anfang festznstellen —oder aber vorher ein allgemeines und gleichförmiges Steuer-system einzuführen, und wenn dieses in Hebung war,dann aufs neue zu berechnen: wie viel jede Provinz wirk-lich aufbringe und wie viel sie aufbringen müsse, wennin der einen 10000 Menschen so viel zu den Staatsabga-ben beytragen sollten, als in der andern.
Man har letztem Weg, der »«streitig der bessere war.