3. Für einzelne Schulden auf beson- ^ Kapital,
dere Verschreibungen .... 598536
4 . Für die Domänen-Pfandbriefe . 5,527245
5. Für die Staatsschuldscheine oderdie consolidirte Schuld, mit Ein-schluß der in den Jahren 1817 bis1819 nothwendig gewesenen Mehr-ausgaben. Ferner der noch noth-wendigen außergewöhnlichen Be-dürfnisse als Zinsen - und Kapitals-rückstände, Zahlungen an auswär-tige Staaten, Festungsbaue, Gar-nisons-Einrichtungen, Land- undWasserstraßen u. s. w. . . . 119 ,500000
6. Für die noch in Liquidation be-
griffenen Schulden, so noch nichtvollständig anerkannt sind . . 15,249040
»s. Zinsen.24636262664
4,780000
609960
Im ganzen — 180,091720 j 7, 637177
Die Zinsen belaufen sich demnach auf 7,637177 Tha-ler, und der jährliche Tilgungsfond auf 2,505850 Thlr.
Ueber diesen Tilgungsfond enthält das Dekret vom17. Januar folgende Uebersicht:
Er enthält
1 . Die aus ihrem besonderen Til-gungsfond bereits in der Ablösungbegriffenen Anleihen im Auslände,so schon gemindert sind, auf . .
2. Die von diesen Kapitalien in Zu-kunft disponibel werdenden Spe-
«s. Kapital.
Zinsen.
33,124867
896166