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rer geschloffenen Territorien, Hebungen habe, und diekleinen würden hierüber gerade am eifersüchtigsten seyn.
Wenn man in der Geschichte der Landeshoheit findet,welche Mühe sie sich von jeher gegeben, sich dem Ein-flüsse des Reichs und des Kaisers zu entziehen, — undwie sie immer gestrebt, der kaiserlichen Gerichte, inner-halb ihres Territoriums, ledig zu werden, so kommt eseinem wenig wahrscheinlich vor, daß sie die Hände zueiner allgemeinen Reichs-Regie bieten sollte, die ihre Ge-schäfte in völliger Unabhängigkeit vom Territorialherrnin jedem Territorio besorgte.
Offenbar beruht die Hülfe, so der deutsche Handelund das deutsche Gewerbe von allgemeinen Reichszöllenerwarten kann, auf folgenden beyden Sätzen:
1 . Aufhebung der Zölle im Innern, — wodurch alsoder freye Verkehr zwischen den verschiedenen Territoriengar nicht gehindert und beschränkt wird.
2. Hohe Zölle gegen das Ausland, sx wie z. V.Frankreich sie hat, und eine dreyfache Douanenlinie, umihre Erhebung zu sichern. Dann Beaufsichtigung des gan-zen Gewerbes zwischen dieser dreyfachen Linie, durch dieEinrichtung der xasss - gvsnis.
Alles dieses läßt sich erhalten, — eben so gut wiees sich in Frankreich erhalten läßt. Allein es gehört dazueine ^.ärninistrstion geuerslo äos llonsnes, und 26262Douaniers, so wie Frankreich sie hat.
Mir scheinen diese Betrachtungen fast unübersteiglicheSchwierigkeiten darzubieten, und ich bin daher ^um sobegieriger, wie Sie diese lösen.
Das Zoll- und Steuerwesen eines Landes hangt un-