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1. Fremde Weine und Branntweine .
. 7Z5210 Thlr.
2. Zucker und Syrup ......
. 782007 —
3. Caffee ...........
. 405S70 —
4. Fremder Taback . . . . . . .
... 115107 —
Denn diese trugen allein .....
2,057894 Thlr.
Wie die übrigen Artikel besteuert sind, das kann aufdie Höhe der ganzen Einnahme nur einen geringen Ein-fluß haben, und das Ganze hangt von einer richtige»Behandlung dieser vier .Gegenstände ab. Nämlich: daßman so viel von ihnen nimmt, als man bekommen kann,aber nicht so viel, daß sie die königlichen.Zollstätten um-gehen, und durch Nebenthürchen bey den Privatzollstätteneingehen.
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Man überzeugt sich bald, daß man bey dem neuenSteuersysteme die hohen Accisesätze nicht beybehalten dürfe,wenn man der Contrebande auf den schwach besetzten Gren-zen nicht Thür und Thor öffnen wolle. Denn das ganzeLand sey jetzt zwar ein einziger, königlicher Packhof, al-lein kein solcher, der durch Mauern und Graben einge-schloffen, wie die alten Packhöfe, die Städte,
Man beschloß deßwegen, den neuen Steuertarif imGanzen um ein Drittel niedriger zu setzen, als den altenAccisetarif.
Wie viel hierdurch die Consumenten in den Provin-zen gewonnen, welche bis jetzt Thor-Accise gehabt hat-ten , das zeigt die Staatszeitung im loten Stück in fol-gender Uebersicht.