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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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wenn man drey Dinge in ihm ausgesprochen, so hangtes nicht mehr von einem ab, ob man das vierte undfünfte nun ebenfalls aussprechcn will oder nicht.

Was aber den Staarskanzler noch besonders bestimmthaben mag, mit der Ausführung des Gesetzes von 1810zu zögern, ist wohl der Umstand, daß er einen großenWiderstand von Seiten des Adels und der privilegirtenGüter vvraussah, welche in Brandenburg, Pommern undPreußen bis jetzt noch eben so steuerfrey sind, wie sie esvor 25 Jahren auch bey uns waren. Dieser Wider-stand überwindet sich dann am leichtesten, wenn die Ver-fassung ins Leben getreten ist, und eine National-Reprä-sentation angeordnet, so wie solches durch die Cabi-nets-Ordxe vom 22. May 1815 ausgesprochen worden.

Die Commission, so durch die Cabinets-Ordre vom31. Marz 1817 im Staatsrathe zur Ausarbeitung derVerfassuligsurkunde niedergesetzt worden, soll aber bereitsmit ihren Arbeiten sehr fortgerückt seyn, und man erwar-tet, seit Herr von Humboldt nun wirklich sein neues Mi-nisterium angerrcten, die baldige Vollendung derselben.

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E.s kann aber auch noch ein anderer Umstand dazubeygetragen haben, daß der Staatskanzler die Ausfüh-rung des Gesetzes vom 27. Oktober 1810 verschoben hat.

Damals, als die Allgemeinheit der Grundsteuer unddie Verfertigung eines allgemeinen Catasters befohlenwurde, so hatte man wohl noch keinen deutlichen Begriffvon den großen Schwierigkeiten, die sich bey der Verfer-tigung eines allgemeinen Catasters darbieten, noch vonden Kosten, die solches veranlaßt, noch von der Zeit, so