Die große Ungleichheit in Hinsicht der Höhe derGrundsteuer hat in folgenden fünf Ursachen ihren Grund:
1. In der gcringern natürlichen Fruchtbarkeit derProvinzen — die theils von einem ranhern Klima, theilsvon einer geringern Bodengüte herrührt.
2. In der Steuerfreyheit der privilegirtcn Standeund der privilegirtcn Güter, die z. B. in Brandenburg,Pommern, Preußen, ungeachtet der Cabinets-Ordre vom27. Okiob. i8io noch immer Statt findet.
3. In einer geringern Bevölkerung, die theils vondem armer» Boden und theils von dem Gntsnerus her-rührt, in welchen das Bauerngut bis jetzt gegen daSDominium oder den Edclhof verstrickt gelegen.
4. In der großen Masse Domänen, so in todtenHänden sind, und die in verschiedenen der östlichen Re-gierungs-Bezirken ein Drittel der ganzen Bodenflache be-tragen. Im Gumbinner Regierungs-Bezirke wohnt Hder ganzen Bevölkerung auf Domänengrunde.
5. Endlich in einer wirklich ungleichen Vertheiluugzwischen den verschiedenen Provinzen, die »ach und nachzum Besitzthume des regierenden Hauses gekommen sind,und die noch nie in einem gemeinschaftlichen Steuer-vcrbande gelegen, nämlich in einem solchen, bey demdie Besteuerung alter Provinzen nach Grundsätzen aus-geführt worden, so für alle Provinzen gleichförmigsind. Eine möglichst große Gleichförmigkeit in der Be-steuerung der verschiedenen Provinzen des Reichs zu er-halten, dieses ist aber einer der Hauptzwecke der neuenSteuergesetze.
Wenn man daher die Frage aufstellt: wie viel Grund-