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Abgaben in den drey Provinzen, Preußen, West-preußen und Posen:
Die drey außerdeutschen Provinzen des preußischenStaates haben bisher folgenden Ertrag an Staatsabga-ben gewahrt:
». An Grundsteuern unter verschiedenen Denennungcn, nach den Etats für 1818 ....d. An Zoll, nach dem Ertrage im Jahr 1817
0. An Accise und Verbrauchsteuern desgleichenä. An Personcnsteuer vom platten Lande, welche
in den alten Provinzen seit 1811 an die Stelleder 1810 dem platten Lande auferlegten Mahl-stcuer getreten ist, nach den Etats für 1818v. An Rein-Einkommen vom Salzmonopol »achden Rechnungen für 1816k. An Gewerbesteuer nach dem Ertrage von 1817z. An vermischten Personal - und Gewerbsteuern,nach den Etats für 1818 .......
Hicrbey sind 21945 Rthlr. nicht mit in An-schlag gebracht, welche die Mennoniten und dieJuden in den vormals zum Herzvgthume War-schau gehörigen Landestheilen für die Befreyungvom persönlichen Kriegsdienste zahlen,k. Stempel, nach dem Ertrage für 1817 . . .
1, Beytrag der altlandischen Städte zur Gene-ral-Serviskasse von 1817 ohne Hebekosten,und ohne die besonder» Zuschüsse der einzelnenStädte zu ihren örtlichen Quartierbedürfnissen
Tblr.
1,247005
1,325051
2,701990
329193
991448
311945
16646
401726
183664
Größe der drey Provinzen .Bevölkerung . . . , , .Jede O.uadratmeile bezahlt .Jeder einzelne Kopf . . .looo Menschen bezahlen
Summa: 7,508668> . 1707 Quad. Meilen.2,349000.
4399 Thlr.
. 3 Thlr. 4 Gr. 8 Pf.
3196 Thlr.