Der Regierungs-Bezirk Minden ging von dem auf-gelösten Königreiche Westphalen zu Ende des Jahrs 1813an Preußen über; eS besteht darin noch gröstentheils dieAbgabenverfassung des gedachten Königreichs, nur zumTheil durch die preußische Gesetzgebung abgeändert. Er
bringt hiernach auf: Tbaler.
Grundsteuer ...... 286348
Firirtes Kavalleriegeld .... 46685
Personensteuer...... 110377
Gewerbsteuer ...... 4667»
Stempel. 34708
Außerdem lag auf dem Regierungs-Bezirkenoch die westphälische Consumtionssteuer, welcheim Jahr 1817 — 204203 Thlr. eintrug. Seit-dem ist davon aufgehoben worden, gegen Ein-führung der preußischen Abgaben, was von frem-den Maaren erhoben wurde; und in diesem Au-genblicke wird abgeschafft werden, was auf inlän-dischen Getränken und inländischem Tabacke liegt,da an dessen Stelle die preußischen Abgaben, nachdem Gesetze vom 8. Febr. d. I., treten. Es bleibtdaher von der westphälischen Consumtionssteuervorerst nur noch stehen die Steuer:von Mehl, Graupen, Grütze und Mastschrotmit .... 35278 Thlr.
vom Schlachtviehs . . 49022 —
Die Abgaben, außer dem Salzmonopol und denZöllen und Verbrauchsteuern von fremden Maa-ren, die im vorigen Jahre eingeführt worden,betragen daher.
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