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Ich habe ausführlicher hierüber in meinem Bucheüber Provinzial-Verfassung geredet, und breche hier ab,um mich nicht zu wiederholen.
4. Kosten der allgemeinen Verwaltungdes Reichs.
Man hat schon längst die Bemerkung gemacht, daßdasjenige nie theucr ist, was man nur Einmal hat.So z. B. die National - Repräsentation, welche in Frank-reich nur 7 Pfenning auf den Kopf kostet, wie solches dieStaatszeitung neulich berechnet hat.
Eben so ist es mit den Ministerien. Diese kosten soviel nicht, wie man glaubt, eben weil man nur ein einzi-ges Ministerium hat.
Auch lassen sich keine große Ersparungen dabey an-bringen, denn eine doppelte und dreyfache Garnitur Mi-nister hat man immer, auch wenn man eine Verfassunghat. Denn wenn es der Opposition gelingt, das Mini-sterium zu stürzen und selber herein zu kommen, so be-willigt sie diesem immer einen ehrenvollen Abzug — ent-weder in die Pairskammer oder aber ins Staatsministe-rium, wozu alle Minister gehören, so kein bestimmtes De-partement haben.
Mehr wie in der allgemeinen Verwaltung des Reichswird in der Gemeine-Verwaltung gespart werden, so balddie Gemeinen selbstständig werden- keinen besolde-ten Bürgermeister haben und jedes Jahr ei-nen neuen.