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S. Kosten der Verwaltung der Grafschaft.
3. Kosten der Verwaltung der Provinz.
Man muß diese beyden Staatssysteme zusammenneh-men, wenn man die Kosten der preußischen und franzö-sischen Verwaltung mit einander vergleichen will, da da-mals die innere Territorial-Eintheilung anders war, undman das französische Departement der preußischen Pro-vinz gleich stellen muß. Veyde sind in ihrer Größe nichtso sehr von einander unterschieden, als die preußischenProvinzen unter sich, z. B. Niederrhein und Schlesien.
Die Kosten berechnen sich nachher nach Quadratmei-len und nach Köpfen, wo also die Gstöße und die Volks-menge ihren gehörigen Einfluß übt.
Im Roerdepartement, wozu Brüggen gehörte, be-trugen die Verwaltungskosten 197000 Franken.
Nämlich:
Der Präfekt, der bis 1811 nur isvoy Fr. gehabt, erhieltvon da an . . . . . 30000 Fr.
Büreaukosten . . . . . . eoooo —
Der Generalsekretär .... 6000 —
S Prafekturräthe, jeder zu 1200 Fr. . 6000 —
3 Unterpräfekten ..... 10000 —
Jeder hatte 5500 Fr. Büreaukosten . issoo —
128500 Fr.
Diese Beamten waren louctiousir« public«, derenVerrichtungen und Gehalte durch Staatsgesctze bestimmtwaren. Außer ihnen gab es auch noch Employirte, sozu den großen Direktionen und Administrationen gehörten.