SS
Damit wir uns nun hierbcy nicht in leeren Redenverlieren, so wollen wir keine fiugirten Rechnungenaufstellen, sondern wirkliche. — Denn wenn aus die-sen Untersuchungen hervorgehen sollte, daß die Verwal-tungskosten auf den Kopf sonst 2 Z Ggr. betragen ha-ben, so folgt daraus, daß man zu 2 L Ggr. verwaltenkann, welches bey unserer Bevölkerung von 5000 Seelen
quf die Quadratmeile 522 Thlr. für jede Quadratmeile ist.
*
* *
Wenn man über die Verwalcungskosten redet, somuß man gleich von Anfang zwischen den vier Staats-systemen unterscheiden, aus denen der große Staat be-steht, und von jedem besonders reden. — Ohne das ent-steht ein solches Durcheinanderreden, daß zuletzt einerden andern nicht mehr versteht.
Also:
1. Kosten der Verwaltung der Gemeinen.
2. Kosten der Verwaltung der Grafschaften. (Der land-rathlichen Kreise.)
3. Kosten der Verwaltung der Provinzen.
4 . Kosten der allgemeinen Verwaltung des Reichs.Jedes Rechnungswesen, was nicht auf diese Weise ge-ordnet ist, wird keine Uebersicht gewahren. Wenn eswahr ist, was man versichert, daß in der Staatscon-trolle an 6000 Etats gearbeitet wird, um den Standeneine klare Uebersicht über den Geldhaushalt des Staateszu geben; so bin ich überzeugt, daß, wenn wir diese0000 Etats besitzen, wir doch noch keine Uebersicht ha-ben, weil das ganze Rechnungswesen nicht nach diesenvier Staatssystemen geordnet ist, und weil in den Budgets