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tisiik und die Staatszeitung angeschafft, und außer-dem noch etwa mein Buch überS Cataster — da indiesem der größte Theil derNachrichten und Zahlen ent-halten sind, so im folgenden zusammengestellt worden.
Auch würde jeder Bürger und jeder Bauersie gerade so geschrieben haben wie ich, wenn erdie Absicht gehabt, sein Urtheil über den Geldhaus-halt und das Steuersystem seines Staates erst dannabzugeben, wenn er sich vorher gehörig über dasselbeunterrichtet hätte.
Sobald eine Regierung wohlmeinend ist —und die unsrige ist es sichtlich, — so ist man ver-pflichtet, im Sinne der Regierung zu schreiben,—nämlich um ihr nützlich zu seyn. — Hierzugehört nicht, daß man sie stets lobt, aber wohl:daß man als Staatsbürger seine Mei-nung in besonnener Weise über sie undüber die Jrrthümer und Fehler sagt, soman zu bemerken glaubt.
Man muß sich aber hierbey immer an genauebestimmte T Hatsachen halten. Denn alle ins allge-meine und unbestimmte gehende Reden können derRegierung von gar keinem Nutzen seyn. Auch kannman immer annehmen, daß alles, was sich so imAllgemeinen für oder gegen eine Sache sagen läßt,der Regierung schon längst bekannt ist.