^Hn einem freyen Staate ist jeder Staatsbürger be-rechtigt, seine Meinung über die Maaßregeln derRegierung öffentlich zu äußern.
Wenn er dieses thut, so erfodert es der An-stand, daß er solches in besonnener Weise thue, —denn das Unbesonnene kann nie und nimmer vonirgend einem Nutzen seyn.
Redet er über den Geldhaushalt und das Steuer-wesen seines Landes, so muß er sich vorher wohl zuunterrichten suchen, damit er genau den Thatsachengemäß rede, und sich nicht in einseitigen Darstellun-gen oder in Uebertreibungen abmühe, die den Ver-ständigen unter seinen Mitbürgern als leer und be-deutungslos erscheinen.
Möser aber bemerkt: daß die leichteste Art,sich über einen Gegenstand zu unterrichten, die sey,daß man gleich zu den Quellen gehe, und die Ur-kunden und Aktenstücke durchgehe, so über ihn vor-handen wären.
Dieses ist in folgender Schrift geschehen. Ichhabe alle Zahlen gesammelt, so über den Geldhaus-