225
Quecfesilberoxyd.
Ansehen ist jedoch kein Beweis von der Reinheit desOxyds; denn ein Oxyd mit der schönsten Krystallisationkann noch ein wenig Salpetersäure enthalten; die gelbereFarbe des auf gewöhnliche Art bereiteten Oxyds beweistauch nicht, dafs dieses unrein ist, weil das Quecksilber-oxyd durch Pulvern immer diese Farbe erhält. — Beieiner höheren Temperatur ist es schwarz, wird aber beidem Erkalten mehr und mehr roth, und hat bei einergewissen Temperatur eine ausnehmend schöne, rothe Farbe.In Hinsicht der am wenigsten kostspieligen Art, diesesOxyd zu gewinnen, hat man folgende Vorschrift gegeben:4 Th. Quecksilber werden durch Kochen in der dazu er-forderlichen Menge Salpetersäure aufgelöst, das Salz wirdzur Trockne abgedampft und mit 3 i Tb. metallischenQuecksilbers durch Reiben vermischt, worauf das Gemengein einer Retorte erhitzt wird, bis sich aus der Retortekein Geruch von Stickstoffoxyd mehr verbreitet. Das zu-gesetzte Quecksilber wird dann auf Kosten der mit demQuecksilberoxyde im Salze verbundenen Salpetersäure oxy-dirt. Man bedient sich des rothen Quecksilberoxyds alsArzeneimittel, unter dem Namen: Mercurius praecipita-tus ruber, und da die Aerzte nur das durch’s Kochen desMetalls bereitete zum inneren Gebrauch dienlich gefundenhaben, so schreibt man dieses einem kleinen Hinterhaltvon Salpetersäure, in dem nach der letzteren Methodebereiteten Oxyd, zu. Dieser kann jedoch ausgezogen wer-den, wenn das Oxyd fein pulverisirt, und mit einer ver-dünnten Lauge von kaustischem Kali digerirt wird, wo-nach man es auswäscht und trocknet. Salpetersäure be-findet sich jedoch nur darin, wenn das Oxyd nicht mitSorgfalt bereitet ist. Wenn eine Auflösung von Queck-silberchlorid mit einer überschüssig sugesetzten Lauge vonkaustischem Kali gemischt wird, so schlägt sich ein schwe-res, citronengelbes Pulver nieder, welches das PJydratdes Quecksilberoxyds ist. Bei seiner Bereitung istes nöthig, dafs das Alkali vorwaltet, weil man sonst einbasisches Salz erhalten kann; seine Farbe wird dann dun-kelbraun oder schwarz. Wird das Hydrat gelinde erhitzt,
II. 15